Zulassung Handel/Clearing | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im behördlichen Auftrag sorgen wir für die Weiterentwicklung und Abnahme der Händlerprüfungen für die öffentlich-rechtlichen Anstalten Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) und Eurex Deutschland. Um als Börsenhändler, Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter (QCS) oder Qualifizierter Back Office-Mitarbeiter (QBO) bei einem Börsen- oder Clearing-Mitglied zugelassen zu werden, müssen gemäß des Regelwerks der jeweiligen Börse oder des Clearinghauses bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung für die FWB- und Eurex-Händlerprüfung nur noch über den „Electronic eXchange Admission Service (eXAS)“ der Member Section möglich ist. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur Personen, die über ein Mitgliedsunternehmen einen Antrag auf Händlerzulassung gestellt haben, an der öffentlich-rechtlichen Prüfung teilnehmen dürfen. Privatpersonen sind nicht berechtigt an der Händlerprüfung teilzunehmen. Diesen Interessenten empfehlen wir die Teilnahme am Lehrgang „Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt“ oder „Zertifizierter Derivatehändler-“
Der Clearer und Back Office Test sind zukünftig nur noch über unser Online-Prüfungstool verfügbar (nach vorheriger Benennung einer Prüfungsaufsicht und nach Terminvereinbarung). Präsenzprüfungen werden nur noch in Ausnahmefällen angeboten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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