Seit der Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2002 veröffentlicht die Gruppe Deutsche Börse die Vorstandsvergütung individualisiert. Die aktuelle Berichterstattung der Gruppe Deutsche Börse erfolgt gemäß dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“, wie dieser am 5. Juni 2008 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Gruppe Deutsche Börse hatte diese Vorschrift schon 2007 freiwillig angewendet. Des Weiteren enthält der Bericht die Angaben, die nach den Erfordernissen des Handelsgesetzbuches (HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu berücksichtigen sind. 
Leistungsorientierte Vergütung für den Vorstand Die jährlichen Bezüge der Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG umfassen fixe und variable Komponenten. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands sind zum einen die Aufgaben jedes Vorstandsmitglieds und seine individuelle Leistung, zum anderen aber auch die Leistung des Gesamtvorstands, der Unternehmenserfolg sowie die wirtschaftliche Lage und Perspektiven der Deutsche Börse AG. Der feste, erfolgsunabhängige Teil der Vorstandsvergütung (Fixum) besteht aus einem fixen monatlichen Gehalt und anderen Gehaltsbestandteilen, wie steuerpflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, eine steuerpflichtige Telefonpauschale und/oder die Nutzung eines Dienstwagens. Die variablen Teile setzen sich aus einer leistungsorientierten Vergütung sowie Elementen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen (Aktientantiemeprogramm, ATP). Das ATP löste 2007 das virtuelle Aktienoptionsprogramm ab. Zudem haben die Mitglieder des Vorstands Pensionszusagen erhalten. Das Fixum wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Es wird durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig überprüft, spätestens alle zwei Jahre. Hierbei wird das aktuelle Tätigkeitsfeld jedes Vorstandsmitglieds, aber auch die Marktsituation berücksichtigt. Die leistungsbezogene, variable Vergütung wird jährlich festgelegt. Ihre Höhe hängt u. a. vom Erreichen unternehmensbezogener Ziele, wieder Umsetzung unternehmensübergreifender Projekte oder dem Erreichen bestimmter Kosten- oder Erlösziele, sowie vom Erreichen individueller Ziele der Vorstandsmitglieder ab. Darüber hinaus werden auch weitere Faktoren, wie analytische Fähigkeiten, Sozialkompetenz, Produktivität oder Führungsqualität, berücksichtigt. Zwei Drittel der erfolgsbezogenen Vergütung werden nach Ende des Geschäftsjahres in bar ausgezahlt und ein Drittel in das ATP eingestellt. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie hoch die Aufwendungen für fixe und variable Vergütungen sowie die im Berichtsjahr gewährten Bezüge aus der aktienbasierten Vergütung sind. Die Vorjahreszahlen sind jeweils in Klammern angegeben. Die Angaben zu Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung beziehen sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr auf Aktien aus dem ATP. 
Die Deutsche Börse AG hat für ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zudem eine so genannte D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung, Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden) abgeschlossen. Für den Vorstandsvorsitzenden bestand bis zum Ablauf seiner ersten Bestellperiode (31. Oktober 2008) eine temporäre Abfindungszusage, die mit der Wiederbestellung erloschen ist. Für alle Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG bestehen einzelvertragliche Ruhegeldvereinbarungen („Direktzusagen“). Diese Zusagen basieren im Wesentlichen auf folgenden Regelungen: 
Der Aufwand für Pensionen setzt sich aus dem Dienstzeitaufwand und dem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand zusammen. Im Berichtsjahr wurden den Rückstellungen die in der folgenden Tabelle dargestellten Beträge als Aufwand für Pensionen zugeführt. 
Regelungen für den Kontrollwechsel Die Vorstandsmitglieder haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge Anspruch auf Abfindungszahlungen, wenn in bestimmten Fällen des Kontrollwechsels der Dienstvertrag innerhalb von sechs Monaten beendet wird oder wenn das Vorstandsmitglied, ohne dass ein von ihm zu vertretender wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt, sein Amt niederlegt, weil durch den Kontrollwechsel seine Stellung als Vorstandsmitglied erheblich beeinträchtigt wird. Die Zahlungen im Falle eines Kontrollwechsels bemessen sich aus den kapitalisierten Bezügen (Festgehalt und erfolgsbezogene Vergütung) für die restliche vereinbarte Vertragslaufzeit und einer Abfindung von bis zu zwei Jahresbezügen in Höhe der Bezüge für das letzte Kalenderjahr (Festgehalt und erfolgsbezogene Vergütung). Die sich daraus ergebende Summe darf fünf Jahresbezüge nicht überschreiten. Eventuell vorhandene Aktienoptionen werden mit dem Tag des Ausscheidens abgerechnet. Legt ein Vorstandsmitglied sein Amt nieder, werden die virtuellen Aktienoptionen nur zu 50 Prozent ausgezahlt. Die Ansprüche auf Aktien aus dem Aktientantiemeprogramm bleiben bestehen und werden nach Ablauf der Wartezeit gemäß den Regelungen des Aktientantiemeprogramms erfüllt. 
Virtuelles Aktienoptionsprogramm Vom Zeitpunkt des Börsengangs am 5. Februar 2001 bis einschließlich zum Jahr 2006 hatte die Deutsche Börse AG ein virtuelles Aktienoptionsprogramm aufgelegt, das auch für Vorstandsmitglieder galt. Die ausgegebenen Optionen haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren und eine Sperrfrist von drei Jahren. Die Ausübung der Optionen ist nach Ablauf der Sperrfrist bis zum Ende der Laufzeit jedes Quartals in jeweils 14-tägigen Ausübungsfenstern möglich. Die Optionen sind fiktiv ausgestaltet. Sie berechtigen nicht zum Bezug von Aktien der Deutsche Börse AG zu einem bestimmten Preis, sondern gewähren das Recht auf eine Barauszahlung. Die Höhe der Barauszahlung ist abhängig von der relativen (dividendenbereinigten) Entwicklung der Aktie der Deutsche Börse AG gegenüber dem Dow Jones STOXX® 600 Technology Index (EUR) (Return) als Referenzindex (1,00 € pro 1 Prozent Outperformance). Um die Outperformance festzustellen, werden die Anfangs- und Endwerte der Deutsche Börse-Aktie und des Referenzindex auf Basis eines Mittelwertes der Schlusskurse im Xetra®-Handel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse (bzw. Endwerte des Index) ermittelt: der Anfangswert über 60 Handelstage vor Ausgabe der Optionen, der Endwert über 60 Handelstage vor den Stichtagen 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November, an denen das Ausübungsfenster beginnt. Die fiktiven Optionen wurden jährlich zum 1. Februar ausgegeben. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bestimmte die Zahl der Optionen, die jedes Vorstandsmitglied erhielt. Er legte dabei die individuelle Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds zugrunde. Zur Bewertung des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand siehe Erläuterung 46 im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2008. Die folgende Tabelle zeigt den im Berichtsjahr erfassten Gesamtaufwand/-ertrag für die Optionen und den Bilanzansatz der gebildeten Rückstellungen für die Optionen zum Bilanzstichtag. Wie im Vorjahr waren zum Bilanzstichtag keine vorhandenen Optionen ausübbar. 
Aktientantiemeprogramm Das Aktientantiemeprogramm löste 2007 das virtuelle Aktienoptionsprogramm der vergangenen Jahre ab. Das ATP ermöglicht es, als Bestandteil der variablen Vergütung nicht mehr nur Bargeld, sondern Aktien der Deutsche Börse AG zu gewähren, um so die Berechtigten noch stärker am Unternehmenserfolg zu beteiligen und ihre Identifikation mit dem Unternehmen zu erhöhen. Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung erhalten die Mitglieder des Vorstands für das Berichtsjahr ein Drittel ihrer variablen Vergütung umgerechnet in eine Anzahl Aktien der Deutsche Börse AG („ATP-Aktienanzahl“). Die ATP-Aktienanzahl ergibt sich aus dem individuell und leistungsabhängig festgelegten Bonusbetrag (ein Drittel der variablen Vergütung) jedes Vorstandsmitglieds, geteilt durch den Börsenkurs der Gesellschaft (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) am Tag der Festlegung des Bonusbetrags. Weder der umgerechnete Bonus noch die Aktienanzahl werden zum Zeitpunkt der Festlegung des Bonus geleistet, sondern nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt der Gewährung („Wartezeit“). Nach Ablauf der Wartezeit wird zunächst die ursprüngliche ATP-Aktienanzahl in einen Zahlungsanspruch umgerechnet. Dazu wird der an diesem Tag aktuelle Börsenkurs (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) mit der Anzahl der ATP-Aktien multipliziert. Die Gesellschaft hat dann ein Wahlrecht, ob sie den Zahlungsanspruch des Vorstandsmitglieds in Aktien oder bar erfüllt. Gemäß IFRS 2 wird der Gesamtbetrag der ATP-Aktienanzahl mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) am Stichtag der Gewährung bewertet. Für das Berichtsjahr wurde der beizulegende Zeitwert auf Basis des Tageseröffnungskurses am Tag der Berichtsaufstellung ermittelt. Um die ATP-Aktienanzahl aus der Tranche 2008 (Vorjahr: Tranche 2007) zu bewerten, wurde ein modifiziertes Black-Scholes-Optionspreismodell (Merton-Modell) angewandt. Dieses Modell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die folgende Tabelle zeigt die Bewertungsparameter, die diesem Modell zugrunde liegen. 
Der Aufwand im Berichtsjahr, der sich aus dem ATP ergibt, ist in der unteren Tabelle zusammen mit dem Buchwert zum Bilanzstichtag dargestellt. Siehe auch Erläuterung 46 im Konzernanhang. 
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der für das Berichtsjahr erhaltenen ATP-Aktienanzahl. 
Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 1.151 T€ (2007: 922 T€). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) betrug im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 27.182 T€ (2007: 30.251 T€). 
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