| Der folgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Die Berichterstattung folgt sowohl den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als auch dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“. Des Weiteren enthält der Bericht die Angaben, die nach den Erfordernissen des Handelsgesetzbuches (HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu berücksichtigen sind. 
Prüfung und Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Empfehlung des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt. Im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat mit Unterstützung eines unabhängigen, externen Beraters Struktur und System der Vorstandsvergütung umfassend geprüft. Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung wurden sowohl im vertikalen als auch im horizontalen Vergleich, d. h. innerhalb der Deutsche Börse AG und gegenüber vergleichbaren Unternehmen, überprüft und teilweise neu festgelegt. Nach intensiven Beratungen im Personalausschuss und eingehenden Gesprächen mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem beschlossen, das den neuen Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und des DCGK entspricht. Die Verträge aller Vorstandsmitglieder wurden, unabhängig von ihrer Vertragslaufzeit, einvernehmlich mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 auf das neue Vorstandsvergütungssystem umgestellt. Die Vergütungen sind aufgrund der durchgeführten Vergleiche als angemessen zu bezeichnen. 
Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand Im Folgenden wird das seit dem 1. Januar 2010 geltende Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG beschrieben. Es hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich sowie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben angemessen zu vergüten und Leistungsanreize auf der Basis mehrjähriger Bemessungszeiträume und ohne Anreize für unvertretbare Risiken zu geben. Die Vergütung umfasst sowohl erfolgsunabhängige als auch erfolgsabhängige Komponenten. Die wesentlichen strukturellen Veränderungen sind die Neuaufteilung auf die verschiedenen Vergütungskomponenten sowie die Neugestaltung der Bemessungszeiträume und Anreizkriterien bei der variablen Bar- und Aktienvergütung. Die Gesamtzielvergütung im alten und neuen Vergütungssystem bleibt im Wesentlichen gleich. Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst sowohl die monatlich ausbezahlte feste Grundvergütung als auch die Gewährung vertraglicher Nebenleistungen. Grundvergütung Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Dieses Grundgehalt umfasst ca. 30 Prozent der Gesamtzielvergütung eines Jahres. Es wird regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, vom Aufsichtsrat überprüft. Vertragliche Nebenleistungen Über die Grundvergütung hinaus stehen den Mitgliedern des Vorstands bestimmte vertragliche Nebenleistungen zu. Die wichtigste Zusatzleistung ist die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung, die für neu bestellte Vorstandsmitglieder seit Januar 2009 beitragsorientiert (Defined Contribution), für früher bestellte Vorstandsmitglieder leistungsorientiert (Defined Benefit) gestaltet ist (für Einzelheiten zu den Bedingungen siehe den Abschnitt Altersruhegeld“). Eine weitere Nebenleistung ist das Bereitstellen eines angemessenen Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung. Der aus der privaten Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist durch das Vorstandsmitglied zu versteuern. 
 Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder steuerpflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung. Die Gesellschaft schließt ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für sie ab. Diese sieht für den Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 10 Prozent des Schadens vor, wobei der Aufsichtsrat als Obergrenze des Selbstbehalts pro Jahr das 1,5-Fache der festen Jahresgrundvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds festgelegt hat. Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten Die erfolgsabhängige Vergütung untergliedert sich in eine Bar- und eine Aktienkomponente. Die Barkomponente beträgt ca. 45 Prozent und die Aktienkomponente ca. 25 Prozent der Gesamtzielvergütung eines Jahres. Als Bezugszeiträume für die Performance-Messung ergeben sich im neuen, seit 2010 geltenden Vergütungsmodell für die variable Barvergütung die Jahre 2008 bis 2010 und für die variable Aktienvergütung die Jahre 2010 bis 2012. Das alte System hatte dagegen nur einen einjährigen Bezug für die Erfolgsmessung mit teilweisem Auszahlungsverzug (Deferral). Variable Barvergütung Der Aufsichtsrat legt für jedes Vorstandsmitglied den 100-Prozent-Zielwert der variablen Barvergütung in Euro fest. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ermittelt der Aufsichtsrat den tatsächlichen Zielerreichungsgrad und entscheidet über die variable Barvergütung. Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades sind zwei Erfolgsparameter relevant: Erreichen des Zielwertes für den Konzern-Jahresüberschuss: Zwei Drittel der variablen Barvergütung ergeben sich aus dem Erreichen eines vorgegebenen Zielwertes für den Konzern-Jahresüberschuss und damit ein entsprechender Return on Equity. Dabei werden nicht nur der Konzern-Jahresüberschuss des aktuellen Geschäftsjahres, sondern auch die Konzern-Jahresüberschüsse der beiden vorausgegangenen Geschäftsjahre berücksichtigt. Für jedes der drei Geschäftsjahre wird ein Zielerreichungsgrad ermittelt, wobei ein Zielerreichungsgrad von 0 bis maximal 200 Prozent möglich ist. Der sich daraus ergebende durchschnittliche Zielerreichungsgrad bestimmt zu zwei Dritteln die variable Barvergütung für das aktuelle Geschäftsjahr. Für die Jahre 2008 und 2009 ermittelte der Aufsichtsrat auf Grundlage der Vorstandsleistung in diesen Jahren einen Zielerreichungsgrad für die Vorstandsmitglieder, die in beiden Geschäftsjahren durchgängig im Amt waren. Für neu hinzukommende Vorstandsmitglieder gilt, dass der Zielerreichungsgrad für die vergangenen Jahre, in denen sie noch nicht im Amt waren, bei 100 Prozent angenommen wird. Bei der Ermittlung des Zielerreichungsgrades für das jeweilige Bezugsjahr prüft der Aufsichtsrat jeweils, ob und in welchem Umfang außergewöhnliche Einmaleffekte den Konzern-Jahresüberschuss beeinflusst haben. Sofern diese Einmaleffekte auf nicht vom Vorstand zu verantwortende Entwicklungen oder Einflüsse zurückgehen, wird der Aufsichtsrat dies bei der Ermittlung des Zielerreichungsgrades berücksichtigen. Erreichen von individuellen Zielen: Ein Drittel der variablen Barvergütung ergibt sich aus der individuellen Zielerreichung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in dem Geschäftsjahr, für das die Bartantieme gewährt wird. Hierzu werden zu Beginn des Jahres individuelle Ziele mit jedem Vorstandsmitglied vereinbart. Nach Abschluss des Jahres wird die Zielerreichung bewertet, wobei ebenfalls ein Zielerreichungsgrad von 0 bis maximal 200 Prozent möglich ist. Variable Aktienvergütung Der Aufsichtsrat legt ebenfalls für jedes Vorstandsmitglied einen 100-Prozent-Zielwert der variablen Aktienvergütung als Eurobetrag fest. Entsprechend diesem Zielwert wird für jedes Vorstandsmitglied zu Beginn eines Geschäftsjahres die Anzahl virtueller Deutsche Börse-Aktien errechnet. Dazu wird der Eurobetrag durch den durchschnittlichen Aktienkurs (Xetra ®-Schlusskurs) der letzten zwei Kalendermonate vor der Festlegung des Zielwertes dividiert. Die virtuellen Deutsche Börse-Aktien unterliegen einer Performance-Frist von drei Jahren (Vesting Period: Gewährungsjahr und zwei Folgejahre). Ein Anspruch auf eine variable Aktientantieme wird in bar ausgezahlt. Er entsteht erst mit Ablauf des Performance-Zeitraums (Vesting). Die Aktientantieme ist in zweierlei Hinsicht variabel: Die Anzahl der virtuellen Deutsche Börse-Aktien variiert, abhängig von der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) der Deutsche Börse-Aktie im Vergleich zum TSR des STOXX ® Europe 600 Financials Index. Entwickelt sich der durchschnittliche TSR der Deutsche Börse AG in diesem Zeitraum parallel zum durchschnittlichen TSR des Referenzindex, so bleibt die Anzahl der virtuellen Aktien unverändert. Beträgt der TSR der Deutsche Börse AG 50 Prozent oder weniger des TSR des Index, so reduziert sich die Aktienanzahl auf null. Ist der TSR der Aktie der Deutsche Börse AG mindestens doppelt so hoch wie der des Index, so verdoppelt sich die Aktienanzahl. Die folgende Tabelle gibt das Verhältnis von TSR-Entwicklung und Aktienanzahl wieder:  Die zweite Variable ist der Aktienkurs. Die am Ende der Performance-Frist ermittelte Aktienanzahl wird mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktienkurs (Durchschnittskurs/Xetra-Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie der letzten beiden vorausgegangenen vollen Kalendermonate) multipliziert. Dies ergibt den Wert der variablen Aktienvergütung. Als Obergrenze für die variable Aktienvergütung hat der Aufsichtsrat einen Wert von 250 Prozent des ursprünglichen Zielwertes festgelegt.

Da das oben beschriebene Modell der variablen Aktienvergütung erstmalig für 2010 angewandt wird, erhalten die Mitglieder des Vorstands daraus erstmalig eine mögliche Aktientantieme im Jahr 2013. Für die Jahre 2008 und 2009 erhalten die Vorstandsmitglieder noch eine variable Aktienvergütung nach dem bisherigen Aktientantiemeprogramm (ATP), sofern sie in den Jahren 2008 und 2009 durchgängig im Amt waren. Entsprechend diesem Aktientantiemeprogramm wurde sowohl im Jahr 2008 als auch 2009 ein Drittel der variablen Vergütung in Form von virtuellen Aktien gewährt. Diese unterliegen einer zweijährigen Sperrfrist und werden im Frühjahr 2011 bzw. Frühjahr 2012 an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt, wobei der Aufsichtsrat ein Wahlrecht hat, den Anspruch in bar oder in Aktien zu erfüllen. Der Aufwand im Berichtsjahr, der sich aus der variablen Aktienvergütung ergibt, ist in den folgenden Tabellen zusammen mit dem Buchwert zum Bilanzstichtag dargestellt. Siehe auch Erläuterung 45 des Konzernanhangs. 

 Für die Bewertung der Aktienbezugsrechte aus der variablen Aktienvergütung 2010 (Vorjahr: Tranche 2009) wurde ein modifiziertes Black-Scholes-Optionspreismodell (Merton-Modell) angewandt. Dieses Modell berücksichtigt keine Ausübungshürden. Die Anzahl der Aktienbezugsrechte wurde unter Berücksichtigung der relativen Entwicklung des Total Shareholder Return zur Entwicklung des Aktienkurses der Deutsche Börse AG zum Bilanzstichtag ermittelt. Die nebenstehende Tabelle zeigt die Bewertungsparameter, die diesem Modell zugrunde liegen. 

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit Für die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG sind zwei verschiedene Ruhegeldsysteme zu unterscheiden: Vorstandsmitglieder, die vor dem 1. Januar 2009 erstmalig bestellt wurden, erhalten ein leistungsorientiertes Ruhegeld (Defined Benefit). Vorstandsmitglieder, die nach diesem Zeitpunkt erstmalig bestellt wurden, erhalten ein beitragsorientiertes Ruhegeld (Defined Contribution). Das ruhegeldfähige Einkommen und die Barwerte der bestehenden Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2010 sind in der Tabelle „Altersversorgung“ dargestellt. Vertragliche Neuerungen und Anpassungen von Ruhegeldvereinbarungen Die bisherige Verbindung zwischen der Grundvergütung und der Höhe des Versorgungssatzes zur Ermittlung des ruhegeldfähigen Einkommens wurde aufgelöst. Die Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens wird ab 2010 regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft. Die Ruhegeldvereinbarungen der Vorstände wurden im Rahmen der Neuordnung der Vorstandsvergütung teilweise neu geregelt und überarbeitet. Herr Pottmeyer erhielt in diesem Zuge einen Pensionsvertrag nach dem unten beschriebenen beitragsorientierten Ruhegeldsystem. Darin wurden ebenfalls die Regelungen zu „Leistungen im Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder Tod“ und zu „Übergangszahlungen“ aufgenommen. Änderungen an bestehenden Ruhegeldvereinbarungen erfolgten insofern, dass für Herrn Dr. Francioni und Herrn Tessler die Vereinbarung einer Übergangszahlung gemäß den Ausführungen im Abschnitt „Übergangszahlungen“ in deren Pensionsverträge einbezogen wurde. 
Höhe der Vorstandsvergütung Die Übersichten oben auf dieser Doppelseite zeigen die für die Geschäftsjahre 2010 und 2009 gewährte Vergütung je Vorstandsmitglied. Altersruhegeld Die Mitglieder des Vorstands haben mit Erreichen des 60. bzw. 63. Lebensjahres Anspruch auf ein Altersruhegeld, sofern sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Diensten der Deutsche Börse AG stehen. Gemäß den Bestimmungen der Satzung der Deutsche Börse AG endet die Mitgliedschaft im Vorstand grundsätzlich mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Diese Altersgrenze kann jedoch in Einzelfällen bei Vorliegen eines entsprechenden Unternehmensinteresses überschritten werden. Leistungsorientiertes Ruhegeldsystem Mitglieder des Vorstands, auf die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, erhalten nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze von 60 oder 63 Jahren einen bestimmten Prozentsatz (Versorgungssatz) auf ihr individuelles ruhegeldfähiges Einkommen als Altersruhegeld ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige Vorstandsmitglied mindestens drei Jahre im Amt war und mindestens einmal wiederbestellt wurde. Das ruhegeldfähige Einkommen wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Der Versorgungssatz beträgt zu Beginn der Amtszeit 30 Prozent und erhöht sich mit jeder Wiederbestellung um fünf Prozentpunkte auf maximal 50 Prozent. 
Die Versorgungsleistung wird dabei grundsätzlich als monatliche Rente gewährt. Die Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalleistung oder in fünf Teilzahlungen ist möglich, sofern der Aufsichtsrat einen entsprechenden Beschluss auf Antrag des Vorstandsmitglieds fasst. Beitragsorientiertes Ruhegeldsystem Für Mitglieder des Vorstands, auf die das beitragsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, stellt die Gesellschaft in jedem Kalenderjahr der Vorstandstätigkeit einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Form eines Kapitalbausteins zur Verfügung. Dieser Versorgungsbeitrag ergibt sich aus der Anwendung eines individuellen Versorgungssatzes auf das ruhegeldfähige Einkommen. Wie auch im leistungsorientierten Ruhegeldsystem wird das ruhegeldfähige Einkommen vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Die so ermittelten jährlichen Kapitalbausteine verzinsen sich entsprechend dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Gesellschaft verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB, mindestens jedoch mit 3 Prozent jährlich. Auch im beitragsorientierten System wird die Versorgungsleistung grundsätzlich als monatliche Rente gewährt. Die Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalleistung oder in fünf Teilzahlungen ist möglich, sofern der Aufsichtsrat einen entsprechenden Beschluss auf Antrag des Vorstandsmitglieds fasst. 
Vorgezogenes Ruhegeld Vorstandsmitglieder, die über ein leistungsorientiertes Ruhegeldsystem verfügen, haben Anspruch auf ein vorgezogenes Ruhegeld, sofern die Gesellschaft ihren Vorstandsvertrag nicht mehr verlängert – es sei denn, hierfür liegen Gründe vor, die das Vorstandsmitglied zu verantworten hat und die eine fristlose Kündigung des Vorstandsvertrags rechtfertigen würden. Die Höhe des vorgezogenen Ruhegeldes ergibt sich, wie beim Altersruhegeld, aus der Anwendung des erreichten Versorgungssatzes auf das jeweilige ruhegeldfähige Einkommen. Voraussetzung ist ebenfalls eine mindestens dreijährige Vorstandstätigkeit und mindestens einmalige Wiederbestellung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Bei einem Vorstandsmitglied ist zudem das Erreichen einer Altersgrenze von 55 Jahren Voraussetzung für den Bezug von vorgezogenem Ruhegeld. Vorstandsmitglieder, die über ein beitragsorientiertes Ruhegeldsystem verfügen, erhalten kein vorgezogenes Ruhegeld. Leistungen im Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder Tod Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied der Deutsche Börse AG dauerhaft arbeitsunfähig wird, hat die Gesellschaft das Recht, dieses Vorstandsmitglied in den Ruhestand zu versetzen. Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied länger als sechs Monate außer Stande ist, seiner Tätigkeit nachzugehen und eine Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate nicht zu erwarten ist. Vorstandsmitglieder, auf die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, erhalten in diesem Fall den Betrag, der sich aus der Anwendung des erreichten Versorgungssatzes auf das jeweilige ruhegeldfähige Einkommen ergibt. Vorstandsmitglieder mit einem beitragsorientierten Ruhegeldsystem erhalten das bei Eintritt des Versorgungsfalls erworbene Versorgungskapital, das sich jedoch noch um einen Zurechnungsbetrag erhöht. Dieser Zurechnungsbetrag entspricht dem vollen jährlichen Versorgungsbeitrag, der im Jahr des Ausscheidens fällig gewesen wäre, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die zwischen dem Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls und der Vollendung des 59. Lebensjahres liegen. Für den Fall, dass das Vorstandsmitglied stirbt, erhält die Witwe 60 Prozent und jedes versorgungsberechtigte Kind 10 Prozent (Vollwaisen 25 Prozent) des oben genannten Betrags. Übergangszahlungen Die leistungsorientierten Ruhegeldvereinbarungen der Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG sehen für den Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zusätzlich zu den oben genannten Leistungen noch eine Übergangszahlung vor. Die Höhe dieser Zahlung entspricht der Höhe des Zielwertes der variablen Vergütung (Bar- und Aktientantieme) in dem Jahr, in dem der Versorgungsfall eintritt, und wird in zwei Tranchen in den beiden Folgejahren ausbezahlt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen Witwe 60 Prozent der Übergangszahlung. Die Regelung einer Übergangszahlung ist nur für leistungsorientierte Ruhegeldvereinbarungen vorgesehen. Abfindungen Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund dürfen etwaige an das Vorstandsmitglied geleistete Zahlungen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten und gleichzeitig den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap). Maßgeblich für die Berechnung dieser Zahlung ist die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat kann in außerordentlichen, begründeten Fällen diese Obergrenze überschreiten. Kontrollwechsel (Change of Control) Sofern ein Vorstandsmitglied im Falle eines Kontrollwechsels innerhalb von sechs Monaten abberufen wird, hat es Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. in Höhe des Wertes der Restlaufzeit seines Dienstvertrags, sofern diese weniger als zwei Jahre beträgt. Dieser Anspruch kann auf 150 Prozent der Abfindung erhöht werden. Sofern das Vorstandsmitglied innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Kontrollwechsels sein Amt mit der Begründung niederlegt, dass seine Stellung als Vorstandsmitglied durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, liegt es im Ermessen des Aufsichtsrats, ob eine solche Abfindung in der oben genannten Höhe gewährt wird. Diese Regelung gilt für alle Neuverträge und bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern der Deutsche Börse AG seit dem 1. Juli 2009. Für vor dem 1. Juli 2009 abgeschlossene Verträge gilt die bisherige vertragliche Regelung – längstens jedoch bis zur nächsten Wiederbestellung – weiter, wonach sowohl im Falle einer Abberufung als auch im Falle einer Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied innerhalb von sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf eine Abfindung besteht. Diese setzt sich aus der Abgeltung der bestehenden Restlaufzeit des Vertrags sowie einer zusätzlichen Abfindung von bis zu zwei Jahresbezügen zusammen, wobei die Summe aus Abgeltung und Abfindung nicht mehr als fünf Jahresbezüge betragen darf. 
Sonstiges Nebentätigkeiten Die Übernahme von weiteren Mandaten und Nebentätigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder, in bestimmten Fällen, des gesamten Aufsichtsrats, der die Erteilung der Zustimmung auf den Personalausschuss delegiert hat. Sofern ein Vorstandsmitglied für die Ausübung eines Mandats in einem mit der Deutsche Börse AG verbundenen Unternehmen eine Vergütung erhält, erfolgt eine Anrechnung auf die Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds gegenüber der Deutsche Börse AG. Darlehen an Vorstandsmitglieder Im Geschäftsjahr 2010 wurden seitens der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt. Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 1,3 Mio. €. Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen betrug im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 32,6 Mio. €.

Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 1,3 Mio. €. Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen betrug im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 32,6 Mio. €. 
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