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Meldewesen

Laut § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute und die Mitglieder deutscher Börsen (inklusive Teilnehmer der Handelsplattformen Xetra® und Eurex®) verpflichtet, alle Geschäfte in Wertpapieren, die an einer Börse der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes zum Handel zugelassen sind, auf dem elektronischen Weg an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) zu melden.

Das System TRICE® bietet Handelsteilnehmern eine komfortable Möglichkeit zur Erfüllung dieser Meldepflichten.

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