| Mit TRICE® bietet die Deutsche Börse – Market Data & Analytics Handelsteilnehmern eine komfortable Lösung für die Übermittlung der Daten meldepflichtiger Geschäfte gemäß § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Übermittlung an die BaFin ist auf folgende Arten möglich: -
Per Dialogverfahren: Die Meldungen werden manuell in das von der Deutschen Börse zur Verfügung gestellte Erfassungssystem eingegeben. -
Per File-Transfer:Der Meldende konvertiert die Angaben in das S.W.I.F.T.-Format und übermittelt sie an die Deutsche Börse. Meldungen ausländischer Handelsteilnehmer Mit TRICE können auch ausschließlich aus dem Ausland handelnde Eurex®- und Xetra®-Teilnehmer automatisch Meldesätze aus den elektronischen Handelssystemen Eurex und Xetra generieren und die Daten durch die Deutsche Börse direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden lassen. Hierfür ist keine zusätzliche separate Dialog- bzw. Filetransfer-Anbindung des Handelsteilnehmers erforderlich. Um diesen Service nutzen zu können, muss das betreffende Unternehmen als Eurex- bzw. Xetra-Handelsteilnehmer zugelassen sein. Ferner dürfen dessen Geschäfte nicht bereits durch das Haus selbst oder einen Dritten, beispielsweise eine Clearingbank für Eurex-Geschäfte bzw. Verrechnungsbank für Xetra-Geschäfte, gemeldet werden. Tabelle aller Kennungen TRICE®-Teilnehmern steht monatlich die Tabelle aller Kennungen analog der TRIN/KA-Abfragen im Online-System („Wer-bin-ich-Tabelle') über das Internet als Download kostenlos zur Verfügung Ausgelagerte Meldesätze gem. §9 WpHG Ausgelagerte Meldesätze werden TRICE®-Nutzern auf Wunsch per CD-ROM oder Diskette zugesandt. Alternativ sind die Daten auch als Download abrufbar. Bezug von TRICE® Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Download-Bereich. Wenn Sie einen Vertrag über den Bezug des TRICE®-Meldewesens abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an TRICE® Customer Services. |