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Mistrades in Strukturierten Produkten im Freiverkehr und dem Regulierten Markt

Scoach schützt Anleger und Emittenten durch die Mistrade-Regelung vor fehlerhaften Orderausführungen. Die Mistrade-Regelung ermöglicht die Aufhebung eines Geschäftsabschlusses, wenn dieser zu einem nicht marktgerechten Preis zustande kam. Solche nicht marktgerechten Preise können etwa von technischen Fehlern oder einer Fehleingabe herrühren.

Alle prüfungswürdigen Mistrade-Anträge werden auf den Internetseiten von Scoach veröffentlicht. Mehr

Investoren (Antragstellung nur über beauftragten Marktteilnehmer) und Emittenten können in einem solchen Fall – innerhalb einer zweistündigen Frist ab Feststellung des Börsenpreises – einen schriflichen Mistrade-Antrag stellen. Wird diesem Antrag statt gegeben, wird das fehlerhafte Geschäft aufgehoben.  Antragsberechtigte Wertpapiere sind Optionsscheine, Zertifikate und Aktienanleihen. Die Mindest-Schadenshöhe beträgt 1000 Euro.

Zunächst wird der Mistradeantrag auf seine formale Richtigkeit geprüft. Anhand eines Vergleichs zwischen dem festgestellten Preis des Instrumentes und den Preisen des Basiswertes zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses wird in einem sog. Chefhändler-Verfahren unter Befragung von Handelsteilnehmern geprüft, ob die Order zu einem nicht marktgerechten Preis ausgeführt wurde.

Marktteilnehmer können über die Abteilung Marktsteuerung der Deutschen Börse einen Mistrade-Antrag stellen.

Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 38 70
Fax: +49-(0) 69-2 11-1 44 19
E-Mail: mistrade@deutsche-boerse.com

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