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Mistrades in Strukturierten Produkten im Freiverkehr und dem Regulierten Markt

Scoach schützt Anleger und Emittenten durch die Mistrade-Regelung vor fehlerhaften Orderausführungen. Die Mistrade-Regelung ermöglicht die Aufhebung eines Geschäftsabschlusses, wenn dieser zu einem offensichtlich nicht marktgerechten Preis zustande kam. Solche offensichtlich nicht marktgerechten Preise können etwa von technischen Fehlern oder einer Fehleingabe herrühren.

Die zur Prüfung beantragten Mistrade-Anträge werden auf der Internetseite von Scoach veröffentlicht. Mehr

Die Antragsstellung kann über die Abteilung Marktsteuerung der Deutsche Börse AG ausschließlich durch die beteiligten Marktteilnehmer innerhalb einer zweistündigen Frist ab Feststellung des Börsenpreises erfolgen. Private Investoren wenden sich an das von ihnen beauftragte Institut.

Zunächst wird der Mistradeantrag auf seine formale Richtigkeit geprüft. Danach ermittelt die Geschäftsführung anhand von im Einzelfall geeigneten Kriterien, ob das Geschäft zu einem offensichtlich nicht marktgerechten Preis zustande gekommen ist. Wird dem Antrag stattgegeben, werden fehlerhafte Geschäfte aufgehoben.


Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 38 70
Fax: +49-(0) 69-2 11-1 44 19
E-Mail: mistrade@deutsche-boerse.com

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