Die Deutsche Börse bedauert, den am 1. Dezember 2009 erfolgreich gestarteten Bondhandel im Spezialistenmodell auf Xetra ab dem 5. Januar 2010 vorerst einstellen zu müssen. Grund ist eine von zwei Handelsteilnehmern erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt. Diese beiden Handelsteilnehmer hatten sich vergeblich um ein Spezialistenmandat für den Bondhandel beworben. Damit können die rund 250 an Xetra angeschlossenen Handelsteilnehmer aus ganz Europa nicht mehr die rund 700 umsatzstarken Bonds über die vollelektronische Plattform der Deutschen Börse handeln. Außergerichtliche Einigungsversuche mit den Klageführern blieben ohne Erfolg. Der Handel der Bonds über das Parkett ist nicht betroffen.
Die Deutsche Börse verfolgt das Ziel, mit der vollelektronischen Handelsplattform Xetra Investoren aus ganz Europa beste Preise und umfangreichen Service zu bieten und sich im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Daher hat die Deutsche Börse Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Sie betrachtet die Maßnahme der beiden Klageführer als Versuch, Eigeninteressen auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der Börse und ihrer Handelsteilnehmer durchzusetzen.