Europäischer Verhaltenskodex für Clearing und SettlementZugang und Interoperabilität |
| Die Deutsche Börse hat die Grundsätze für Zugang und Interoperabilität des Verhaltenskodex für Aktienclearing und -settlement anerkannt, die am 28. Juni 2007 der EU-Kommission vorgelegt wurden. Die Grundsätze haben die europäischen Börsen, Clearingstellen und Zentralverwahrer in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sowie mit Kunden aus dem Bereich Trade- und Post-Trade erarbeitet. Die Zugangs- und Interoperabiltiätsgrundsätze sind Kernstück des Verhaltenskodex, auf den sich Branchenvertreter aus ganz Europa einschließlich der Gruppe Deutsche Börse am 7. November 2006 geeinigt haben. Die Grundsätze beschreiben allgemeine Definitionen, Grundsätze, Bedingungen und Szenarien für die Einrichtung von Verbindungen zwischen Anbietern von Marktinfrastruktur im Trade- und Post-Trade-Sektor. Dadurch soll die Schaffung von Zugang und Interoperabilität insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen gefördert und erleichtert werden, wovon wiederum die Kunden profitieren werden. Die Grundsätze beschreiben darüber hinaus einen Mediationsmechanismus der im Falle einer Nichteinigung der beteiligten Parteien zum Tragen kommt. |
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