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Händlerzulassung

Jede Person muss als Börsenhändler für die FWB® Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden, bevor sie berechtigt ist im Namen eines Börsenteilnehmers an der FWB (Xetra und/oder Parkett/Xontro) zu Handeln.

Voraussetzungen: Um als Börsenhändler an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen zu werden, müssen bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Mehr

Prozess: Die Zulassung, Registrierung und Abmeldung von Börsenhändlern findet seit dem 15. Dezember 2008 über eXAS – Electronic eXchange Admission Service statt. Mehr

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