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Händlerzulassung

Jede Person muss als Börsenhändler für die FWB® Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden, bevor sie berechtigt ist im Namen eines Börsenteilnehmers an der FWB zu Handeln.

Voraussetzungen: Um als Börsenhändler an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen zu werden, müssen bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Mehr

Prozess: Die Zulassung, Registrierung und Abmeldung von Börsenhändlern findet seit dem 1. Dezember 2009 über eXAS – Electronic eXchange Admission Service statt. Mehr

FWB-Börsenhändlerprüfung: Sie möchten Börsenhändler werden? Alle Informationen zur Börsenhändlerprüfung finden Sie hier. Mehr

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