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Voraussetzungen für die Händlerzulassung

Jede Person, die zum Handel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse im Namen eines Börsenteilnehmers berechtigt sein soll, muss zuvor als Börsenhändler für die FWB zugelassen werden.

Jeder FWB-Börsenteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Börsenteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den FWB-Handel zu erfüllen.

Weiterhin ist eine Zulassung als Börsenhändler nur für ein einziges an der Börse zugelassenes Unternehmen möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, ist die an das Unternehmen geknüpfte Händlerzulassung durch eXAS zurückzugeben und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen zu beantragen.

Personen, die berechtigt sein sollen gem. gem. §12 Abs. 3 der FWB-Börsenordnung für ein zugelassenes Unternehmen an der Börse zu handeln, müssen zuverlässig sein und über die erforderliche berufliche Eignung verfügen.

A. Zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Zulassungsordnung für Börsenhändler an der FWB ist der Antrag auf Zulassung mit den notwendigen Unterlagen und Nachweisen nur noch über eXAS in der Members Only Section möglich:

1. Antrag auf Zulassung als Börsenhändler an der FWB.

2. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind dem Antrag insbesondere folgende Unterlagen beizufügen:

a) Lückenloser Lebenslauf, der sämtliche Vornamen, den Geburtsnamen, den Geburtstag, den Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit enthalten muss.

b) Erklärung über die persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 2 Zulassungsordnung für Börsenhändler an der FWB.

3. Zum Nachweis der beruflichen Eignung (fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen) sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

Fachliche Kenntnisse:

a) Kopie des Prüfungszertifikats gemäß § 3 Abs. 3 der Zulassungsordnung über eine bestandene Händlerprüfung an der FWB innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung.

b) Zwölfmonatige Zulassung an der FWB in den letzten zwei Jahren für mindestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Praktische Erfahrung:

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer funktionalen Systemschulung gemäß § 16 Zulassungsordnung oder

b) Nachweis der Teilnahme am Handel an einer Börse oder an einem Multilateralen Handelssystem über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung.

Sollten die o.g. fachlichen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen nicht vorhanden sein, so ist eine Anmeldung für die FWB Börsenhändlerprüfung und die Xetra Systemschulung unter folgendem Link, möglich:

Die Zulassung zu der FWB Börsenhändlerprüfung sowie zu der Xetra Systemschulung ist nur im Zusammenhang mit der Beantragung zur Zulassung zum Börsenhändler an der FWB möglich.

B. Wechsel eines Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenen Unternehmen:

Bei einem Wechsel eines FWB Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenem Unternehmen ist zum Nachweis der fachlichen Kenntnisse, dass erfolgreiche Bestehen der FWB Börsenhändlerprüfung oder eine zwölfmonatige Zulassung bei dem vorherigen Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre notwendig. Des Weiteren ist zum Nachweis der praktischen Erfahrung eine Bestätigung über die aktive Teilnahme am Handel innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens sechs Monate erforderlich.

Informationen zur Zulassung als Händler zum Handel an der Eurex Deutschland finden Sie auf den Webseiten der Eurex.

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