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Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (nachfolgend 'WpPG') hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Information enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in diesem jährlichen Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, nicht aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.

Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein hier angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an xetra-gold@deutsche-boerse.com.

Die Deutsche Börse Commodities GmbH hat im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis einschließlich 31. Dezember 2007 folgende Informationen im Sinne von § 10 Abs. 1 WpPG veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt:

Jahresfinanzbericht
Pflichtveröffentlichung (§ 37v WpHG i.V.m. § 325 HGB) Download

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 und Lagebericht der Deutsche Börse Commodities GmbH

54_KB.pdf

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