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Bezugsrechte noch besser handeln

Handel von Bezugsrechten fortlaufend auf Xetra und dem FWB-Parkett seit März 2005

Bezugsrechtehandel an der FWB

Seit März 2005 können Bezugsrechte auf Xetra® und dem Parkett der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse fortlaufend gehandelt werden. Damit stellt die Deutsche Börse ihren Marktteilnehmern für den Handel von Bezugsrechten zukünftig zwei Plattformen zur Verfügung: Das führende vollelektronische Handelssystem Xetra und den Präsenzhandel. Der Handel in Xetra wird durch einen so genannten „Designated Sponsor“ unterstützt, der während der gesamten Handelszeit kontinuierlich verbindliche Kauf- und Verkaufspreise stellt und so einen fortlaufenden Handel der Bezugsrechte in Xetra ermöglicht. Der Handel von Bezugsrechten über das offene Xetra-Orderbuch wird damit liquider, transparenter und internationaler.

Mit der Einführung von Bezugsrechten auf Xetra können alle rund 300 Xetra-Teilnehmer aus 18 Ländern am Handel mit Bezugsrechten teilnehmen - auch ausländische Xetra-Teilnehmer, die keinen direkten Zugang zum Parkett der Frankfurter Wertpapierbörse haben. Insbesondere der wachsenden Zahl ausländischer Xetra-Teilnehmer ohne Parkett-Zulassung eröffnet sich hierdurch ein neues Geschäftsfeld: Bezugsrechte können ohne Umwege direkt über Xetra gehandelt werden. Das spart Kosten und Zeit.

Darüber hinaus bieten sich für Xetra-Nutzer durch den liquiden Handel von Bezugsrechten neue Geschäftsmöglichkeit in Verbindung mit der zugrunde liegenden Aktie und den entsprechenden Eurex Produkten.

Ordergrößen

Für den Handel von Bezugsrechten auf Xetra wird eine Mindestordergröße eingeführt. Diese beträgt 1.000 Stück für Bezugsrechte mit einem Wert von 1 Euro oder darüber und 5.000 Stück für Bezugsrechte mit einem Wert von unter 1 Euro. Jede Ordergröße über der Mindestordergröße ist zulässig. Bei Iceberg-Orders muß die individuelle Peak-Size der Mindestordergröße entsprechen. Kleinere Orders werden vom Xetra-System abgewiesen.

Grundsätzlich können alle Bezugsrechte für Basiswerte, die auf Xetra fortlaufend gehandelt werden, im Xetra-Handel aufgenommen werden. Der Emittent und/oder Konsortialführer muss dafür die Aufnahme des Wertpapiers in den fortlaufenden Handel auf Xetra bei der Abteilung Market Supervision - Quotation beantragen. Notwendig ist außerdem der Nachweis, dass das Bezugsrecht von mindestens einem Designated Sponsor betreut wird.

Handelsmodell

Für den Handel von Bezugsrechten wird eine Kombination bereits bestehender Xetra-Funktionalitäten genutzt. Alle Ordertypen und Orderrestriktionen des Xetra Handels gelten auch für Bezugrechte an allen Handelstagen.
Vom ersten bis zum vorletzten Handelstag werden Bezugsrechte im fortlaufenden Handel angeboten. Der erste Handelstag beginnt mit einer IPO-Auktion, die gleichzeitig zur Auktion auf dem Parkett der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse durchgeführt wird. Nach der ersten Preisfeststellung wird eine planmäßige untertägige Auktion gestartet, um für den nachfolgenden fortlaufenden Handel ein ungekreuztes Orderbuch sicherzustellen. Anschließend entspricht der Handelsablauf dem der zugrunde liegenden Aktie.
Ab dem zweiten Handelstag bis zum vorletzten Handelstag folgt der Handelsablauf den Handelszeiten des Basiswertes mit Ausnahme der Eröffnungsauktion, die einige Minuten später als bei der Aktie angesetzt ist.

Alle am Ende des vorletzten Handelstages bestehenden offenen Orders werden gelöscht und müssen am letzen Handelstag bei Bedarf neu eingestellt werden. Am letzten Handelstag findet lediglich eine Auktion auf Xetra statt, wiederum zur gleichen Zeit wie die Auktion auf dem Parkett der FWB.

Detailinformationen zum Handelsmodell für Bezugsrechte auf Xetra enthält das Xetra Marktmodell Aktien Release 7.1.

Günstige Gebühren

Für den Handel von Bezugsrechten auf Xetra gelten die selben günstigen Gebühren wie für die Orderausführung in der zugrundeliegenden Aktie. Das aktuelle Preisverzeichnis finden Sie unter den weiterführenden Links.

Informationen zum Herunterladen
Titel Art Größe
Xetra Rundschreiben: Einführung der Bezugsrechte auf TUI AG am 2. September 2005pdf112 KB
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