Allgemeine Geschäftsbedingungen des Trainingscenters der Deutsche Börse AG für den Intensivstudiengang „Capital Market Products and Portfolio Management“ in Kooperation mit der ebs FINANZAKADEMIE GmbH. 1. Gegenstand des Vertrages Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Deutsche Börse AG im Rahmen des Intensivstudienganges „Capital Market Products and Portfolio Management“ (im Folgenden „Studiengang“) regeln die Erbringung von Schulungsleistungen im Rahmen des Studienganges sowie sonstiger hiermit im Zusammenhang stehender Leistungen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlichten Katalog (Papierform oder elektronisch im Internet unter http://trainingscenter.deutsche-boerse.com) enthalten. Vertragspartner sind die Deutsche Börse AG sowie die zum Studiengang zugelassenen Teilnehmer. 2. Angebotsinhalt 2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die Deutsche Börse AG unter der wissenschaftlichen Leitung der ebs FINANZAKADEMIE GmbH erfolgt freibleibend. 2.2. Die Deutsche Börse AG behält sich vor, jederzeit Änderungen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Studiengangs oder der Studieninhalte vorzunehmen, sofern dies aus sachlichen oder wissenschaftlichen Gründen erforderlich ist. Die Deutsche Börse AG wird Dritte, insbesondere zugelassene Teilnehmer oder Bewerber unverzüglich über derartige Änderungen unterrichten. 3. Antragstellung und Zulassung 3.1 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang muss vom Bewerber schriftlich an die ebs FINANZAKADEMIE GmbH, Kranenstr. 17, 65375 Oestrich-Winkel gerichtet werden. 3.2 Dem Antrag auf Zulassung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vollständig beizufügen: Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungsweges und des bisherigen beruflichen Werdegangs, Zwei aktuelle Lichtbilder, Kopien oder öffentlich beglaubigte Abschriften der erforderlichen Zeugnisse , Begründung des Antrags auf Zulassung zum Studiengang, Eine unterzeichnete und mit Datum versehene Erklärung des Bewerbers, aus der sich ergibt, dass er die „Geschäftsbedingungen“, „die Prüfungsordnung“ sowie die „Studiengebühren und Zahlungsbedingungen“ kennt und als Vertragsbestandteil anerkennt. 3.3 Die ebs FINANZAKADEMIE GmbH entscheidet über die Zulassung des Bewerbers zum Studiengang im eigenen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. 3.4 Durch Übersendung einer schriftlichen Teilnahmebestätigung der Deutsche Börse AG an den Bewerber kommt zwischen diesen Beteiligten das Vertragsverhältnis zustande. Die bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen gem. Ziff. 3.2e) werden Vertragsbestandteil. Gemeinsam mit der Teilnahmebestätigung erhält der zugelassene Teilnehmer die erste Gebührenrechnung. 3.5 Teilnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zum Studiengang angemeldet werden, treten gegenüber der Deutsche Börse AG gesamtschuldnerisch als Vertragspartner auf. Sollte seitens des anmeldenden Arbeitgebers keine Zahlung der Studiengebühren erfolgen, so ist die Deutsche Börse AG berechtigt, diese direkt den einzelnen Teilnehmern dieses Arbeitgebers in Rechnung zu stellen. Die Gültigkeit von Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen Teilnehmer und seinem Arbeitgeber bleiben hiervon unberührt. 4. Verzug 4.1 Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist die Deutsche Bröse AG berechtigt, den Teilnehmer von dem Studiengang auszuschließen, sofern sie nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat und gegenüber dem Teilnehmer schriftlich erklärt hat, sie werde ihn nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Studium ausschließen. 4.2 Bei Zahlungsverzug ist die Deutsche Börse AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. 5. Rücktritt, Vertragsaufhebung 5.1 Die Deutsche Börse AG ist bis vier Wochen vor Beginn des Studiengangs berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für den Studiengang angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 11 Personen. Der Deutsche Börse AG steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teilnehmer bereits Studiengebühren an die Deutsche Börse AG gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 5.2 Nach Vertragsschluss ist das Recht zur ordentlichen Kündigung seitens des Teilnehmers grundsätzlich ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann jedoch bis sechs Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag gegenüber der Deutsche Börse AG die Aufhebung des Vertrags beantragen. Die Deutsche Börse AG kann dem Antrag stattgeben, wenn ein anderer qualifizierter Bewerber gefunden wird. Die Annahme des Antrags erfolgt in diesem Fall nach Abschluss des Vertrages mit dem anderen Bewerber, spätestens eine Woche vor der ersten Veranstaltung. Im Falle der Vertragsaufhebung berechnet die Deutsche Börse AG für die ihr entstandenen Aufwendungen vom Eingang der Bewerbung des Teilnehmers bis zur Aufhebung des Vertrages einen Beitrag in Höhe von 50 Prozent der Inskriptionsgebühr. Die Aufwendungen umfassen auch den sich aus der Vertragsaufhebung ergebenden entgangenen Gewinn der Deutsche Börse AG. Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer wird der Nachweis, dass der Deutsche Börse AG geringere Aufwendungen entstanden sind, nicht abgeschnitten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 5.3 Die Deutsche Börse AG ist berechtigt, im Falle einer schwerwiegenden und arglistigen Täuschung im Rahmen des Bewerbungs- oder Prüfungsverfahrens den entsprechenden Teilnehmer vom Studiengang auszuschließen. Gleiches gilt im Falle einer Anzeige eines derartigen Verhaltens eines Teilnehmers durch die ebs FINANZAKADEMIE GmbH. Eine Rückerstattung der Studiengebühren durch die Deutsche Börse AG ist in diesem Falle ausgeschlossen. 6. Widerrufsrecht Dem Teilnehmer - wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist - steht ein Widerrufsrecht gem. §§ 312 b BGB und § 312 d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragschlusses. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs entweder schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger und/oder die Rücksendung der Waren an die Deutsche Börse AG - Trainingscenter - Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main. Die Pflicht zur Leistung seitens der Deutsche Börse AG besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. 7. Änderungen und Übermittlung von Studieninhalten 7.1 Änderungen in den Inhalten und der Art und Weise der Durchführung des Studiengangs bleiben gem. Ziff. 2.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer insbesondere nicht zur Vertragskündigung. Sollten einzelne Referenten an der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Studiengangs verhindert sein, wird sich die ebs FINANZAKADEMIE GmbH und die Deutsche Börse AG nach ihrer Wahl entweder um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten bemühen. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der Deutsche Börse AG ist ausgeschlossen 7.2 Die Studieninhalte, soweit sie schriftlich dokumentiert sind, werden dem Teilnehmer auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt. Hierzu hat der Teilnehmer über die gesamte Vertragsdauer sicherzustellen, dass er die Teilnehmerkommunikation auf elektronischem Wege, insbesondere durch Download aus dem Internet, herunterladen bzw. empfangen kann. Er hat der Deutsche Börse AG hierzu auch seine gültige E-Mail-Adresse, über welche er jederzeit erreichbar ist, unverzüglich nach erfolgter Zulassung zum Studiengang mitzuteilen. 8. Urheberrechtlicher Hinweis Seminarunterlagen und Lernprogramme dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Deutsche Börse AG bzw. der ebs FINANZAKADEMIE GmbH weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. 9. Haftung 9.1 Die Deutsche Börse AG haftet bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet die Deutsche Börse AG hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Börse AG nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die Deutsche Börse AG gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die Deutsche Börse AG zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das vorstehende entsprechend. 9.2 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Deutsche Börse AG zurückzuführen ist. 9.3. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9.4 Der Einwand des Mitverschuldens gem. § 254 BGB bleibt unberührt. 9.5 Die Deutsche Börse AG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. 10. Datenschutz 10.1 Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Deutsche Börse AG sowie die ebs FINANZAKADEMIE GmbH seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Die Deutsche Börse AG gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. 10.2 Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich, die ihr vom Teilnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie wird durch entsprechende Maßnahmen (§ 9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheitspflicht während der Laufzeit der Inanspruchnahme von Leistungen der Deutsche Börse AG und nach deren Ende aufrechterhalten bleibt. 10.3 Die Deutsche Börse AG sowie die ebs Finanzakademie GmbH sind berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Beratung, Werbung und Markforschung zu nutzen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte, insbesondere zu den vorgenannten Zwecken ist ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. 12. Schriftform Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformfordernis gemäß dieser Ziff. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |