Mit TRICE® bietet die Deutsche Börse – Market Data & Analytics Handelsteilnehmern eine komfortable Lösung für die Übermittlung der Daten meldepflichtiger Geschäfte gemäß § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Übermittlung an die BaFin ist auf folgende Arten möglich:  | Per Dialogverfahren: Die Meldungen werden manuell in das von der Deutschen Börse zur Verfügung gestellte Erfassungssystem eingegeben. |  | Per File-Transfer: Der Meldende konvertiert die Angaben in das S.W.I.F.T.-Format und übermittelt sie an die Deutsche Börse. |
Meldungen ausländischer Handelsteilnehmer Mit TRICE® können auch ausschließlich aus dem Ausland handelnde Eurex®- und Xetra®-Teilnehmer automatisch Meldesätze aus den elektronischen Handelssystemen Eurex® und Xetra® generieren und die Daten durch die Deutsche Börse direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden lassen. Hierfür ist keine zusätzliche separate Dialog- bzw. Filetransfer-Anbindung des Handelsteilnehmers erforderlich. Um diesen Service nutzen zu können, muss das betreffende Unternehmen als Eurex®- bzw. Xetra®-Handelsteilnehmer zugelassen sein. Ferner dürfen dessen Geschäfte nicht bereits durch das Haus selbst oder einen Dritten, beispielsweise eine Clearingbank für Eurex®-Geschäfte bzw. Verrechnungsbank für Xetra®-Geschäfte, gemeldet werden. Tabelle aller Kennungen TRICE®-Teilnehmern steht monatlich die Tabelle aller Kennungen analog der TRIN/KA-Abfragen im Online-System („Wer-bin-ich-Tabelle") über das Internet als Download kostenlos zur Verfügung Ausgelagerte Meldesätze gem. §9 WpHG Ausgelagerte Meldesätze werden TRICE®-Nutzern auf Wunsch per CD-ROM oder Diskette zugesandt. Alternativ sind die Daten auch als Download abrufbar. Bezug von TRICE® Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Download-Bereich. Wenn Sie einen Vertrag über den Bezug des TRICE®-Meldewesens abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an TRICE® Customer Services. |