| Skontrenzuteilung Nichtaktien |
Zum 31. Dezember 2007 endet die befristete Zuteilung der Skontren für Nichtaktien, die zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) zugelassen sind. Bei Nichtaktien-Skontren handelt es sich um Skontren für Wertpapiere, die keine Aktien sind. Bezug nehmend auf § 107 ff der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), hat die Geschäftsführung der FWB mit Wirkung ab Dienstag, dem 01. Januar 2008, die Zuteilung der Nichtaktien-Skontren des regulierten Marktes wie folgt vorgenommen: |
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