Der Freiverkehr, den die Deutsche Börse an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse organisiert, wurde zum 10. Oktober 2005 in "Open Market" umbenannt. Der Open Market (Freiverkehr), strukturiert in First Quotation Board und Second Quotation Board, ist neben dem Regulierten Markt das zweite gesetzliche Marktsegment in Deutschland. Im Gegensatz zum Regulierten Markt, ist der Open Market ein nicht amtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse nach §57 BörsG zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Regulierten Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet erscheint. Im Open Market der FWB Frankfurter Wertpapierbörse werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Aktien aus über 60 Ländern sind im Open Market notiert. Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market (Freiverkehr) bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Die Einbeziehung von Wertpapieren in den Börsenhandel im Open Market gehört zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse. Den Antrag für die Einbeziehung in den Börsenhandel stellt ein an der FWB registrierter Handelsteilnehmer. Entscheidungsgremium über die Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten. Wesentliche Einbeziehungskriterien:  | Antrag auf Einbeziehung: - Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden. - Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht. |  | Der Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen FWB-Handelsteilnehmer gestellt werden. |  | Verpflichtungserklärung des Antragstellers: Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren. |  | Publikationssprache: Deutsch oder Englisch |
Für Aktienemittenten ist der Open Market ein alternativer Kapitalmarktzugang zu dem EU-regulierten Segment Regulierten Markt. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von einer einfachen, schnellen und kosteneffizienten Einbeziehung in den Börsenhandel. Überwachung: Aktien im Open Market werden im Hinblick auf Regeln zur Insidergesetzgebung und Marktmissbrauch von der BaFin beaufsichtigt. Die Überwachung der Preisfindung liegt bei der Handelsüberwachungsstelle (HüSt). |