Auswahl an maßgeschneiderten Transparenzlevels Die Börsenaufnahme im Deutsche Börse REITs-Segment baut auf bekannten Prozessen und etablierten Transparenzlevels auf. Mit Prime Standard, General Standard und Entry Standard bieten wir auf die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnittene Kapitalmarktzugänge. Die Teilnahme am REITs-Segment erfolgt auf Antrag durch einen Vertrag mit der Deutsche Börse AG. Der Teilnahmeantrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum General Standard oder Prime Standard oder dem Antrag auf Einbeziehung in den Open Market (Freiverkehr) oder den Entry Standard gestellt werden. Offen für alle REIT-Unternehmen Grundsätzlich sind zur Teilnahme am REITs-Segment alle Aktien von REITs berechtigt, die zum Handel im Regulierten Markt der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen oder in den Freiverkehr der FWB einbezogen sind.  | Im Fall der Zulassung der Aktien des REIT zum General Standard oder Prime Standard ist die Teilnahme des REIT-Unternehmens schriftlich zu beantragen. |  | Im Fall der Einbeziehung der Aktien des REIT in den Open Market (Freiverkehr) oder den Entry Standard ist die Teilnahme vom Antrag stellenden Teilnehmer (Wertpapierhandelsbank) des Freiverkehrs schriftlich zu beantragen. |
REIT-Status – ein zentrales Element Zentrale Voraussetzung zur Teilnahme am Deutsche Börse REITs-Segment ist die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den REIT-Status.  | REITs sind alle deutschen Aktiengesellschaften, die die Voraussetzungen des Gesetzes über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen erfüllen. |  | Als REIT werden weiterhin alle ausländischen Aktiengesellschaften bezeichnet, die einen vergleichbaren gesetzlichen Status haben. |
Zudem muss bei Verlust des Status als REIT eine unverzügliche Meldung an die Deutsche Börse AG erfolgen. Wesentliche kapitalmarktrechtliche Anforderungen an die deutsche REIT-AG sind:  | Börsennotierung der REIT-Aktiengesellschaft an einem organisierten Markt (z.B. General Standard oder Prime Standard). |  | REIT-AG muss ihren Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland haben. |  | Mindestnennbetrag des Grundkapitals 15 Millionen €. |  | Streubesitz (Anteile von weniger als 3 Prozent der Aktien gelten als Streubesitz): - zum Zeitpunkt der Börsenzulassung mindestens 25 Prozent. - fortlaufend mindestens 15 Prozent. |  | Höchstbesitzklausel: Direkte Beteiligungen von 10 Prozent oder mehr sind nicht zulässig, indirekte Beteiligungen von 10 Prozent oder mehr sind möglich. |  | Mindestens 75 Prozent der Aktiva müssen unbewegliches Vermögen sein. |  | Mindestens 75 Prozent der Bruttoerträge müssen aus unbeweglichem Vermögen stammen (Vermietung, Verpachtung, Leasing, Veräußerungsgewinne). |  | Ausschüttung von mindestens 90 Prozent des nach HGB berechneten Gewinns. |
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