Logo
Entry Standard
Maßgeschneiderter Kapitalmarktzugang für Small- und Midcaps

Am 25. Oktober 2005 wurde der Entry Standard als ein Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) und als ein alternativer Kapitalmarktzugang zum Regulierten Markt eingeführt.

Aufgaben und Vorteile der Marktteilnehmer

Der Entry Standard ist für alle Unternehmen offen, die einen effizienten Handel ihrer Aktien bei geringen formalen Pflichten anstreben. Besonders attraktiv ist er für junge und etablierte mittelständische Unternehmen; Private Equity- und Venture Capital-Investoren können ihn als Exit-Kanal nutzen. Es gibt keinen Branchenfokus und keine Mindestanforderungen an Unternehmensalter oder -größe.

Notierungsaufnahme im Entry Standard


FWB Handelsteilnehmer überwacht die Einhaltung der Transparenzanforderungen und koordiniert zwischen Unternehmen und Deutscher Börse

Eine Notierungsaufnahme im Entry Standard wählen Unternehmen, die sich innerhalb des Open Market visibler positionieren und dem Kapitalmarkt mehr Informationen zur Verfügung stellen wollen. Beim Open Market nutzt die Börse ihren Gestaltungsspielraum, um insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen eine einfache, schnelle und kosteneffiziente Einbeziehung in den Börsenhandel zu ermöglichen.

Die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich nur geringfügig von denen des Open Market. Ein Nachweis über die Verpflichtung eines Deutsche Börse Listing Partners ist zusätzlich erforderlich. Zudem muss der FWB-Handelsteilnehmer die Verpflichtungserklärung für den Entry Standard unterzeichnen.

Entry Standard - Kennzahlen

Anzahl Unternehmen

108

Branchen (Top 3)

Finanzdienstleistungen (24)
Technologie (12)
Industrie (11)

Durchschnittliche Marktkapitalisierung*

89,6 Mio. €

Öffentliches Angebot/ Wertpapierprospekt

79 % (Pre-Admission)
87 % (Post-Admission)

Zuteilungsquote Institutionelle Investoren

78 % (Durchschnitt)
84 % (Median)

Rechnungslegung nach IFRS

10 % (Pre-Admission)
84 % (Post-Admission)

 

*) Quelle: Bloomberg, Stand: 31. Oktober 2007

Quelle: Deutsche Börse

Kennzeichen eines typischen Entry Standard-Unternehmens Pre- und Post-Admission
Pre-Admission*Post-Admission

Durchschnitt

Umsatzerlöse

19,2 Mio. €

28,7 Mio. €

EBT

1,2 Mio. €

3,9 Mio. €

EBT-Marge

15,5 %

38,3 %

Bilanzsumme

28,4 Mio. €

46,9 Mio. €

Eigenkapitalquote

42 %

62 %

Anzahl Mitarbeiter

115

157

Median

Umsatzerlöse

7,6 Mio. €

8,8 Mio. €

EBT

361 T €

892 T €

EBT-Marge

6,5 %

10,2 %

Bilanzsumme

7,8 Mio. €

16,9 Mio. €

Eigenkapitalquote

36,4 %

65,7 %

Anzahl Mitarbeiter

28

36

 

*) Basis: Ausgewähltes Sample von 72 Unternehmen
    Stand: 31. Oktober 2007

Quelle: Deutsche Börse

Wesentliche Antragsdokumente:

Bei öffentlichen Angeboten: das von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligte und notifizierte Prospekt

Bei Privatplatzierungen: das in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens liegende nicht öffentliche Exposé

Verpflichtungserklärung des Antragstellers, die Regeln des Entry Standard einzuhalten und die vom Unternehmen zu erfüllenden Transparenzanforderungen zu überwachen

Nachweis über die Mandatierung eines Deutsche Börse Listing Partners

Liste der Antragsteller

Transparenzanforderungen im Entry Standard (Es gelten die Richtlinien für den Open Market):

auf der Unternehmenswebsite:

Veröffentlichung des testierten Konzern-Jahresabschlusses samt Konzern-Lagebericht (jeweilige nationale Rechnungslegungsvorschriften oder International Financial Reporting Standards) spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums)

Veröffentlichung des Zwischenberichts spätestens innerhalb von drei Monaten nach 1. Halbjahr

Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskurzporträts und eines Unternehmenskalenders

Unverzügliche Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten oder -umstände, die für die Bewertung des Wertpapiers oder des Unternehmens bedeutsam sein können

Überwachung:

Aktien im Entry Standard sind Insiderpapiere und werden im Hinblick auf Regeln zur Insidergesetzgebung und Marktmissbrauch von der BaFin beaufsichtigt. Die Überwachung der Preisfindung liegt bei der Handelsüberwachungsstelle (HüSt). Transparenzanforderungen an Unternehmen im Entry Standard werden von dem Antrag stellenden FWB-Handelsteilnehmer überwacht.

Suche nach handelbaren Werten
Land/Region