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Gesetzestexte

MiFID Kernpunkte – Das neue Grundgesetz für den europäischen Finanzmarkt

Die EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) wird als das neue Grundgesetz für den Wertpapierhandel bezeichnet. Die Richtlinie legt einheitliche Regeln für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest. Von MiFID betroffen sind alle Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche die Wertpapierdienstleistungen erbringen, von Buy- und Sell-Side Firmen über Vendoren bis hin zu Börsen und Technologieunternehmen.

Ihr Ziel ist es, einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Börsen und Finanzdienstleister zu schaffen und gleichzeitig den Anlegerschutz sowie die Effizienz und Integrität des europäischen Finanzmarktes zu verbessern. Insbesondere wird es an den Aktienmärkten zu einer Neuordnung des bisherigen rechtlichen Rahmens für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen kommen.

Eine Auswahl der wichtigsten Gesetzestexte finden Sie unter den weiterführenden Links.

Weiterführende Links
Commission Directive 2006/73/EG of 10 August 2006
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der MiFID vom 15. November 2006
Directive 2004/39/EC of the European Parliament and of the council of 21 April 2004
Commission regulation (EC) No 1287/2006 of 10 August 2006
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