Der Europäische Verhaltenskodex für das Clearing und Settlement von Aktien am Kassamarkt stellt eine Marktinitiative der Börsen- und Post-Trade-Branche zur Schaffung konsistenter, einheitlicher und kosteneffizienter europäischer Rahmenbedingungen für Handel, Clearing, Settlement und Verwahrung am Kassamarkt für Aktien dar. Diese Initiative soll sowohl Verbesserungen für Kunden als auch ein Plus an Sicherheit und Effizienz bei Clearing und Settlement, vor allem bei grenzüberschreitenden Transaktionen, bringen. Die Gruppe Deutsche Börse hat als Mitglied der Branchenverbände Federation of European Securities Exchanges (FESE), European Association of Central Counterparty Clearing Houses (EACH) und European Central Securities Depositories Association (ECSDA) aktiv an der Entwicklung des Kodex mitgewirkt. Zu den Börsen, Clearingstellen und (internationalen) Zentralverwahrern, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, gehören auch die Deutsche Börse AG, die Eurex Clearing AG, die Clearstream Banking AG, Frankfurt und die Clearstream International S.A., Luxemburg. Der Kodex deckt die folgenden Bereiche ab:  | Preistransparenz |  | Zugang und Interoperabilität |  | Entflechtung von Dienstleistungen und getrennte Rechnungslegung |
Seine Einhaltung wird von einem Ad-hoc-Ausschuss unter Vorsitz der Europäischen Kommission überwacht. Umsetzung des Kodex |