Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat derzeit sechs Ausschüsse:  | den Personalausschuss |  | den Finanz- und Prüfungsausschuss (Audit Committee) |  | den Aufsichtsratsausschuss für Strategieangelegenheiten |  | den Aufsichtsratsausschuss für Technologiefragen |  | den Aufsichtsratsausschuss für Fragen von Clearing und Settlement
|  | den Nominierungsausschuss. |
Der Aufsichtsrat hat sechs Ausschüsse gebildet, um Entscheidungen und Themen im Plenum vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, sind auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen worden. Die Ausschussvorsitzenden berichten in den Aufsichtsratssitzungen jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit.  Personalausschuss Der Personalausschuss ist anstelle des Aufsichtsrats beispielsweise zuständig für Beschlüsse über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands, die Festlegung einer jährlichen Tantieme, die Zuteilung aus dem Aktienoptionsprogramm sowie Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Nach § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG gehören dem Personalausschuss der Aufsichtsratsvorsitzende sowie mindestens drei weitere Aufsichtsratsmitglieder, davon ein Arbeitnehmervertreter, an. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Personalausschusses.  | Kurt F. Viermetz (Vorsitzender) | | | | Richard M. Hayden | | | | Friedrich von Metzler | | | | Otto Wierczimok | | | |  Aufsichtsratsausschuss für Strategieangelegenheiten Der Ausschuss für Strategieangelegenheiten berät den Vorstand in Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und der unternehmerischen Ausrichtung sowie bei bedeutsamen Projekten für die Gruppe Deutsche Börse. Nach § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG gehören dem Ausschuss für Strategieangelegenheiten in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende als Ausschussvorsitzender sowie mindestens fünf weitere Aufsichtsratsmitglieder an. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Aufsichtsratsausschusses für Strategieangelegenheiten.  | Kurt F. Viermetz (Vorsitzender) | | | | Herbert Bayer | | | | Birgit Bokel | | | | Richard M. Hayden | | | | Friedrich Merz | | | | Gerhard Roggemann | | | |  Finanz- und Prüfungsausschuss Der Ausschuss befasst sich insbesondere mit diesen Fragen: Rechnungslegung und Risikomanagement, Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und Honorarvereinbarung. Nach § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG gehören dem Finanz- und Prüfungsausschuss mindestens vier Aufsichtsratsmitglieder an. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Finanz- und Prüfungsausschusses.  | Dr. Manfred Gentz (Vorsitzender) | | | | Udo Behrenwaldt | | | | Dr. Erhard Schipporeit | | | | Johannes Witt | | | |  Aufsichtsratsausschuss für Technologiefragen Der Aufsichtsratsausschuss für Technologiefragen berät den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG in allen Fragen der Informatik- und Datenverarbeitungsorganisationsentwicklung der Deutsche Börse AG und ihrer verbundenen Unternehmen. Der Ausschuss für Technologiefragen besteht in der Regel aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Aufsichtsratsausschusses für Technologiefragen.  | Craig Heimark (Vorsitzender) | | | | Sadegh Rismanchi | | | | Gerhard Roggemann | | | | Dr. Herbert Walter | | | |  Aufsichtsratsausschuss für Fragen von Clearing und Settlement Der Clearing & Settlement-Ausschuss berät den Aufsichtsrat in folgenden Themen:  | Beurteilung maßgeblicher regulatorischer Trends auf nationaler und europäischer Ebene sowie Einschätzung der Auswirkungen dieser Trends auf die Gruppe Deutsche Börse |  | Begleitung von STP-Initiativen der Gruppe Deutsche Börse |  | Beurteilung und Bewertung von Möglichkeiten, die Wettbewerbsposition der Gruppe Deutsche Börse hinsichtlich ihrer Settlement- und Custody-Funktion zu verbessern. |
Der Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement besteht in der Regel aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Aufsichtsratsausschusses für Fragen von Clearing und Settlement.  | Hermann-Josef Lamberti (Vorsitzender) | | | | Richard Berliand | | | | Hans-Peter Gabe | | | | Dr. Konrad Hummler | | | |  Nominierungsausschuss Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt und berät den Aufsichtsrat in folgenden Themen:  | Seine Aufgabe ist, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. |  | Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der Nominierungsausschuss darauf, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Darüber hinaus sollten die Mitglieder unabhängig sein. |  | Damit trägt der Nominierungsausschuss zu einer Steigerung der Effizienz und Erhöhung der Transparenz des Auswahlverfahrens bei. |
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Die Anteilseignervertreter des Personalausschusses sind gleichzeitig die Mitglieder des Nominierungsausschusses.  | Kurt F. Viermetz (Vorsitzender) | | | | Richard M. Hayden | | | | Friedrich von Metzler | | | |  |