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Regulierter Markt

Mit Inkrafttreten des FRUG (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ergaben sich Änderungen für das Verfahren zur Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel [.pdf]. Unter anderem wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Märkte in den amtlichen und den geregelten Markt aufgehoben. Seit dem 1. November 2007 kann eine Zulassung nur noch zum so genannten regulierten Markt (General Standard) bzw. zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
Siehe auch das Rundschreiben zur Zusammenarbeit der deutschen Börsen [.pdf].

Der Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes). Vor der Aufnahme des Handels ist vom Emittenten der Wertpapiere die Zulassung zum Regulierten Markt zusammen mit einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs.1, Satz 1 oder § 53b Abs.1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, bei der Geschäftsführung der FWB® zu beantragen. Das Institut oder Unternehmen muss an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein und ein haftendes Eigenkapital in Höhe von € 730.000 nachweisen. Erfüllt der Emittent selbst diese Voraussetzungen, kann er den Zulassungantrag alleine stellen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung sind im Einzelnen im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz sowie in der Börsenordnung geregelt.

Wesentliche Kriterien bei der Erstzulassung von Aktien:

Bestehen des Emittenten als Unternehmen seit mindestens 3 Jahren

Der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder – falls eine Schätzung nicht möglich ist – das Eigenkapital des Unternehmens beträgt mindestens € 1,25 Mio.

Mindestanzahl der Aktien beträgt bei Stückaktien 10.000

Streubesitzanteil von mindestens 25 Prozent. Nach § 9 BörsZulV (Börsenzulassungsverordnung) sind Ausnahmen möglich.

Das Zulassungsdokument ist ein Börsenzulassungsprospekt mit den Angaben über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Beurteilung des Emittenten und des Wertpapiers wesentlich sind. Der Börsenzulassungsprospekt muss richtig und vollständig sein und muss die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalflussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre und den Anhang sowie den Lagebericht des letzten Geschäftsjahres enthalten.

Publikationssprache: Deutsch, für ausländische Emittenten auch Englisch

Entscheidungsgremium ist die Geschäftsführung der FWB Frankfurter Wertpapierbörse

Wesentliche Folgepflichten für die Emittenten von Aktien:

Veröffentlichung eines Jahresabschlusses

Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres

Ad-hoc-Publizität gemäß § 15 WpHG

Mitteilungspflicht gemäß § 21 WpHG

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