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Meldewesen

Laut § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute und die Mitglieder deutscher Börsen (inklusive Teilnehmer der Handelsplattformen Xetra® und Eurex®) verpflichtet, alle Geschäfte in Wertpapieren, die an einer Börse der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes zum Handel zugelassen sind, auf dem elektronischen Weg an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden.

Das System TRICE® bietet Handelsteilnehmern eine komfortable Möglichkeit zur Erfüllung dieser Meldepflichten.

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