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MiFID - Verpflichtung zur Nachhandelstransparenz

Mit der Umsetzung der MiFID-Finanzmarkt-Richtlinie besteht für Geregelte Märkte, Multilaterale Handelssysteme, Systematische Internalisierer und den OTC-Handel die Pflicht, u. a. umfassende Systeme zur Nachhandelstransparenz einzuführen.

Nachhandelstransparenz ist sowohl im börslichen als auch im außerbörslichen Handel gefordert. Sie bezieht sich auf Aktien sowie aktienvertretende Zertifikate. Dabei ist die Überprüfung der Daten und die Veröffentlichung innerhalb von maximal drei Minuten nach Transaktion vorgeschrieben. Jedes Geschäft muss einzeln und einmalig transparent gemacht werden.

Deutsche Börse Services zur Erfüllung der Transparenzvorschriften

Banken und Investmenthäusern können wir zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen diverse Services anbieten. Die Qualitätssicherung der Daten und ihre Übermittlung in Echtzeit ist gewährleistet. Eine weltweite Verteilung dieser Daten an Informationsanbieter kann über die CEF® Daten-Feeds der Deutschen Börse erfolgen. Das Preismodell für die MiFID-Services der Deutschen Börse ist sowohl für Banken mit kleinerem als auch für Institute mit großem Service attraktiv.

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