Im Februar 2002 hat eine vom Justizministerium berufene Regierungskommission den Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt. Die Deutsche Börse AG hatte von Anfang an in dieser Kommission mitgearbeitet und sich aktiv für höhere Verhaltensstandards und größere Offenlegungspflichten eingesetzt. Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste Leitung bei gleichzeitiger Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen. Diese Prinzipien haben bei der Deutsche Börse AG schon immer einen hohen Stellenwert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG haben den Kodex in vollem Umfang anerkannt, um die Voraussetzungen für eine starke und international vergleichbare Corporate Governance zu schaffen. Zum Deutschen Corporate Governance Kodex geben Vorstand und Aufsichtsrat eine jährliche Entsprechenserklärung ab. Diese Erklärung wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht. Die vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderte Transparenz der Unternehmenskommunikation erfüllt die Deutsche Börse AG mit folgenden Maßnahmen:  | Regelmäßige Berichterstattung mit Geschäftsbericht, Quartalsberichten, Bilanzpressekonferenz und Telefonkonferenzen |  | Aufführen aller relevanten Termine im Finanzkalender |  | Hauptversammlung |  | Ad-hoc-Mitteilungen |  | Kommunikation von Directors’ Dealings gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) |  | Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat (z.B. Struktur der Vorstandsvergütung, Aktienoptionsprogramm, Wert der zugeteilten Aktienoptionen). |
Die Deutsche Börse AG erfüllt 2007 erneut alle Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner neuen Fassung vom 14. Juni 2007. Allerdings wird die Gesellschaft der Empfehlung, für die D&O-Versicherung angemessene Selbstbehalte zu vereinbaren, ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr folgen. Am 14. Juni 2007 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex neu gefasst und vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 20. Juli 2007 veröffentlicht. Die Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche Börse AG, veröffentlicht im Internet der Gruppe Deutsche Börse am 10. Dezember 2007, bezieht sich für den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 4. Dezember 2006 bis 19. Juli 2007 auf die Kodex-Fassung vom 12. Juni 2006. Seit dem 20. Juli 2007 bezieht sich die Erklärung auf die Anforderungen des Kodex in seiner neuen Fassung vom 14. Juni 2007. Weitere Details zur Corporate Governance finden Sie im Corporate Governance-Kapitel des jeweils aktuellen Geschäftsberichts. |