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Compliance
Compliance-Rating für jeden Mitarbeiter

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gehört es, allen Mitarbeitern bewusst zu machen, dass der Zugang zu sensiblen und vertraulichen Informationen – über die Deutsche Börse AG ebenso wie über andere Emittenten – Verpflichtungen mit sich bringt. Insidergeschäfte beispielsweise sind in Deutschland unter Strafe gestellt. Mitarbeiter der Gruppe Deutsche Börse haben in verschiedenen Bereichen ihrer Tätigkeit Zugang zu Informationen, die sie zu Insidern machen und die sie folglich nicht für ihre Wertpapier- und Derivategeschäfte nutzen oder Dritten zugänglich machen dürfen. Das Wertpapierhandelsgesetz stellt ferner Verhaltensregeln auf, die allen im Wertpapiergeschäft tätigen Unternehmen und deren Mitarbeitern ein Handeln „im bestmöglichen Interesse der Kunden und der Integrität des Marktes“ zur „Vermeidung von Interessenkonflikten“ vorschreiben. Das Handeln in Übereinstimmung mit geltendem Recht heißt Compliance.

Compliance ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur der Gruppe Deutsche Börse; das Unternehmen hat bereits 1996 entsprechende Regeln für alle Mitarbeiter eingeführt und diese seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. In der Gruppe Deutsche Börse gelten gruppenweit einheitliche Compliance-Regeln. Um Mitarbeiter zu informieren und zu schulen, aber auch um sicherzustellen, dass sie das Regelwerk einhalten, hat die Deutsche Börse AG eine Stabsabteilung Group Compliance eingerichtet. Sie ist gruppenweit tätig; ihr Leiter berichtet direkt an den Vorstand. Über Neuerungen bei den Compliance-Regeln informiert ein Mitarbeiter-Newsletter.

Die Deutsche Börse AG führt ein Insiderverzeichnis, in dem alle Personen namentlich erfasst sind, die für sie tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die den Kurs der Aktie der Deutsche Börse AG und darauf basierender Derivate beeinflussen könnten. Zusätzlich sind alle Mitarbeiter in verschiedene Insiderstufen eingruppiert. Damit verbunden sind unterschiedliche Pflichten der Mitarbeiter, wenn sie Geschäfte in Wertpapieren und Derivaten tätigen wollen.

Trading Window

Wer Zugang zu finanziellen Informationen über die Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse vor deren Veröffentlichung hat, darf die Aktie der Deutsche Börse AG sowie darauf bezogene Derivate nur in bestimmten Zeiträumen handeln. Das Trading Window signalisiert die Zeiträume, in denen Mitarbeiter dies tun können.

Trading Window geöffnet

Gemäß den Regelungen der Gruppe Deutsche Börse zu Mitarbeitergeschäften wurde das Trading Window am 1. August 2008 (mit Handelsbeginn) geöffnet.

Seit diesem Zeitpunkt können Aufträge zum Kauf oder zum Verkauf von Aktien der Deutsche Börse AG sowie darauf bezogener Derivate wieder durch alle Beschäftigten der Gruppe Deutsche Börse oder externer Dienstleister sowie durch Dritte für deren Rechnung erteilt werden.

Am 30. September 2008 (mit Handelsschluss) wird das Trading Window voraussichtlich wieder geschlossen.

Die Deutsche Börse AG erfüllt mit den beschriebenen Maßnahmen freiwillig den hohen Sicherheitsstandard der Kreditwirtschaft zur Vermeidung von Insiderhandel und Interessenkonflikten. Interne und externe Prüfer gewährleisten mit ihrer jährlichen Kontrolle, dass die Deutsche Börse AG die gesetzlichen und darüber hinaus gehende Compliance-Richtlinien einhält.

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