| Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Berichterstattung folgt sowohl den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bzw. der International Financial Reporting Standards (IFRS) als auch dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“. Des Weiteren entspricht der Bericht den Erfordernissen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). 
Vergütungssystem und Ziele Die Vergütung des Vorstands ist darauf ausgelegt, eine nachhaltig erfolgreiche und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu honorieren. Das Vergütungssystem setzt Leistungsanreize auf der Basis mehrjähriger Bemessungszeiträume und soll das Eingehen unvertretbarer Risiken unterbinden. Im Rahmen der Zieldefinition und der Bewertung der Erreichung der Zielkriterien sind der wirtschaftliche Unternehmenserfolg, das Stakeholder Management, die Nachfolgeplanung für Managementpositionen und die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die mittel- und langfristige Sicherung des volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertbeitrags wesentliche Bestandteile des Vergütungssystems. Die Vergütung des Vorstands wird durch den gesamten Aufsichtsrat festgelegt, wobei der Personalausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Die Grafik unten beschreibt das Vergütungssystem für den Vorstand. Es hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich sowie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben angemessen zu vergüten. 
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der monatlich ausbezahlten festen Grundvergütung sowie den vertraglichen Nebenleistungen. Grundvergütung Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teil beträgen ausbezahlt wird. Dieses Grundgehalt umfasst ca. 30 Prozent der Gesamtzielvergütung eines Jahres. Es wird regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, vom Aufsichtsrat überprüft. Vertragliche Nebenleistungen Über die Grundvergütung hinaus stehen den Mitgliedern des Vorstands bestimmte vertragliche Nebenleistungen zu. Diese umfassen die Bereitstellung eines angemessenen Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung. Der aus der privaten Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist durch das Vorstandsmitglied zu versteuern. Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder steuerpflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung. Die Gesellschaft schließt ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für sie ab. Die D&O-Versicherung sieht für den Versicherungsfall einen Selbst behalt von 10 Prozent des Schadens vor, wobei der Aufsichtsrat als Obergrenze des Selbstbehalts das 1,5-Fache der festen Jahresgrundvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds festgelegt hat. 
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten Die erfolgsabhängige Vergütung umfasst ca. 70 Prozent der Gesamtzielvergütung eines Jahres und untergliedert sich in eine variable Barvergütung und eine variable Aktienvergütung. Der Bezugszeitraum für die Performance-Messung ist ausgehend vom Berichtsjahr für die variable Barvergütung drei Jahre in die Vergangenheit und für die variable Aktientantieme drei Jahre in die Zukunft gerichtet. Im Berichtsjahr wird deshalb zur Bestimmung der variablen Barvergütung die Performance-Entwicklung für die Jahre 2010 bis 2012 und für die variable Aktienvergütung die der Jahre 2012 bis 2014 herangezogen. 



Variable Barvergütung Der Aufsichtsrat legt für jedes Vorstandsmitglied jährlich den 100-Prozent-Zielwert für die variable Barvergütung in Euro fest. Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades sind zwei Erfolgsparameter relevant: Erreichen des Zielwertes für den Konzern-Jahresüberschuss: Zwei Drittel der variablen Barvergütung ergeben sich aus dem Erreichen eines vorgegebenen Zielwertes für den Konzern-Jahresüberschuss und damit eine entsprechende Eigenkapitalrendite (Return on Equity). Dabei werden der Konzern-Jahresüberschuss des aktuellen Geschäftsjahres und der beiden vorausgegangenen Geschäftsjahre berücksichtigt. Für jedes der drei Geschäftsjahre wird ein Zielerreichungsgrad ermittelt, wobei ein Zielerreichungsgrad von 0 bis maximal 200 Prozent möglich ist. Der sich daraus ergebende durchschnittliche Zielerreichungsgrad bestimmt zu zwei Dritteln die variable Barvergütung für das aktuelle Geschäftsjahr. Bei der Ermittlung des Zielerreichungsgrades hat der Aufsichtsrat außergewöhnliche Einmaleffekte zu berücksichtigen. Erreichen von individuellen Zielen: Ein Drittel der variablen Barvergütung ergibt sich aus der individuellen Zielerreichung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds. Die individuellen Ziele werden jeweils für das aktuelle Geschäftsjahr festgelegt. Nach Abschluss des Jahres wird die Zielerreichung bewertet. Für die variable Barvergütung ist ein Zielerreichungsgrad von 0 bis maximal 200 Prozent möglich. 
 Variable Aktienvergütung Der Aufsichtsrat legt für jedes Vorstandsmitglied einen 100-Prozent-Zielwert für die variable Aktienvergütung als Eurobetrag fest. Hieraus wird zu Beginn eines Geschäftsjahres für jedes Vorstandsmitglied eine Anzahl virtueller Deutsche Börse-Aktien errechnet. Dazu wird der Eurobetrag der Ziel-Aktienvergütung durch den durchschnittlichen Aktienkurs (Xetra®-Schlusskurs) der letzten zwei Kalendermonate vor der Festlegung des Zielwertes dividiert. Ein Anspruch aus der variablen Aktientantieme entsteht erst mit Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums (Vesting Period) und wird vollständig in bar ausgezahlt. Die Aktientantieme ist in zweierlei Hinsicht variabel: Die erste Variable ist die Anzahl der virtuellen Deutsche Börse-Aktien, die von der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) der Deutsche Börse-Aktie im Vergleich zum TSR des STOXX® Europe 600 Financials Index abhängt. Die zweite Variable ist der Aktienkurs zum Ende der Periode. Die am Ende der Performance-Frist ermittelte Aktienanzahl wird mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktienkurs (Durchschnittskurs/Xetra-Schlusskurs der Deutsche Börse-Aktie der letzten beiden vorausgegangenen vollen Kalendermonate) multipliziert. Entwickelt sich der durchschnittliche TSR der Deutsche Börse AG im Performance-Zeitraum parallel zum durchschnittlichen TSR des Referenzindex, so bleibt die Anzahl der virtuellen Aktien nach Ablauf dieser Zeit unverändert. Beträgt der TSR der Deutsche Börse AG 50 Prozent oder weniger des TSR des Index, so reduziert sich die Aktienanzahl auf null. Ist der TSR der Aktie der Deutsche Börse AG mindestens doppelt so hoch wie der des Index, so verdoppelt sich die Aktienanzahl. Hinsichtlich der variablen Aktienvergütung besteht ein doppelter Cap. Erstens ist die Performance-Entwicklung der zugeteilten virtuellen Aktien im Verhältnis vom TSR der Aktie der Deutsche Börse AG zum TSR der Peer Group auf maximal 200 Prozent beschränkt. Zweitens wurde vom Aufsichtsrat als Obergrenze für die Auszahlung der variablen Aktienvergütung ein Wert von maximal 250 Prozent des ursprünglichen Zielwertes festgelegt. Die folgende Darstellung gibt das Verhältnis von TSR-Entwicklung und Aktienanzahl wieder: 
Für die Bewertung der Aktienbezugsrechte aus der variablen Aktienvergütung wurde ein modifiziertes Black-Scholes-Optionspreismodell (Merton-Modell) angewandt. Die folgenden Bewertungsparameter liegen diesem Modell zugrunde: 

Höhe der Vorstandsvergütung Die folgende Übersicht zeigt die für die Geschäftsjahre 2012 und 2011 gewährte Vergütung je Vorstandsmitglied ohne Altersversorgungsaufwand. 
Altersruhegeld Herr Dr. Francioni, Herr Pottmeyer und Herr Tessler haben mit Erreichen des 60. Lebensjahres, Frau Stars mit Erreichen des 62., sowie Herr Gerstenschläger, Herr Dr. Kuhn und Herr Preuß mit Erreichen des 63. Lebensjahres Anspruch auf ein Altersruhegeld, sofern das jeweilige Vorstandsmitglied zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Diensten der Deutsche Börse AG steht. Für die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG sind zwei verschiedene Ruhegeldsysteme zu unterscheiden: Vorstandsmitglieder, die vor dem 1. Januar 2009 erstmalig bestellt wurden, erhalten ein leistungsorientiertes Ruhegeld (Defined Benefit). Vorstandsmitglieder, die nach diesem Zeitpunkt erstmalig bestellt wurden, erhalten ein beitragsorientiertes Ruhegeld (Defined Contribution). Das ruhegeldfähige Einkommen und die Barwerte der bestehenden Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2012 sind in der Tabelle auf Seite 99 des Unternehmensberichts 2012 dargestellt. Leistungsorientiertes Ruhegeldsystem Mitglieder des Vorstands, auf die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, erhalten nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze einen bestimmten Prozentsatz (Versorgungssatz) ihres individuellen ruhegeldfähigen Einkommens als Altersruhegeld ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige Vorstandsmitglied mindestens drei Jahre im Amt war und mindestens einmal wieder bestellt wurde. Das ruhegeldfähige Einkommen wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Der Versorgungssatz betrug zu Beginn der Amtszeit 30 Prozent und erhöhte sich mit jeder Wiederbestellung um 5 Prozentpunkte bis auf maxi mal 50 Prozent. Für Herrn Dr. Francioni, Herrn Gerstenschläger, Herrn Dr. Kuhn, Herrn Preuß und Herrn Tessler gelten die Regelungen des leistungsorientierten Ruhegeldsystems. Beitragsorientiertes Ruhegeldsystem Für Mitglieder des Vorstands, auf die das beitragsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, stellt die Gesellschaft in jedem Kalenderjahr der Vorstandstätigkeit einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Form eines Kapitalbausteins zur Verfügung. Dieser Versorgungsbeitrag ergibt sich aus der Anwendung eines individuellen Versorgungssatzes auf das ruhegeldfähige Einkommen. Wie im leistungsorientierten Ruhegeldsystem wird das ruhegeldfähige Einkommen vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Die so ermittelten jährlichen Kapitalbausteine werden mit 3 Prozent jährlich verzinst. Für Herrn Pottmeyer und Frau Stars gelten die Regelungen des beitragsorientierten Ruhegeldsystems. Vorgezogenes Ruhegeld Vorstandsmitglieder, die über ein leistungsorientiertes Ruhegeld verfügen, haben Anspruch auf ein vorgezogenes Ruhegeld, sofern die Gesellschaft ihren Vorstandsvertrag nicht verlängert – es sei denn, hierfür liegen Gründe vor, die das Vorstandsmitglied zu verantworten hat oder die eine fristlose Kündigung des Vorstandsvertrags rechtfertigen würden. Die Höhe des vorgezogenen Ruhegeldes ergibt sich, wie beim Altersruhegeld, aus der Anwendung des erreichten Versorgungssatzes auf das jeweilige ruhegeldfähige Einkommen. Voraussetzung ist ebenfalls eine mindestens dreijährige Vorstandstätigkeit und mindestens eine Wiederbestellung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Vorstandsmitglieder, die über ein beitragsorien tiertes Ruhegeld verfügen, erhalten kein vorgezogenes Ruhegeld. Leistungen im Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder Tod Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied der Deutsche Börse AG dauerhaft arbeitsunfähig wird, hat die Gesellschaft das Recht, dieses Vorstandsmitglied in den Ruhestand zu versetzen. Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied länger als sechs Monate außer Stande ist, seiner Tätigkeit nachzugehen und eine Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate nicht zu erwarten ist. Vorstandsmitglieder, auf die das leistungsorientierte Ruhegeldsystem zutrifft, erhalten in diesem Fall den Betrag, der sich aus der Anwendung des erreichten Versorgungssatzes auf das jeweilige ruhegeldfähige Einkommen ergibt. Vorstandsmitglieder mit einem beitragsorientierten Ruhegeldsystem erhalten das bei Eintritt des Versorgungsfalls erworbene Versorgungskapital, das sich um einen Zurechnungsbetrag erhöht. Dieser Zurechnungsbetrag entspricht dem vollen jährlichen Versorgungsbeitrag, der im Jahr des Ausscheidens fällig gewesen wäre, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die zwischen dem Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls und der Vollendung des 59. bzw. 62. Lebensjahres liegen. Für den Fall, dass das Vorstandsmitglied stirbt, erhält der verwitwete Ehepartner 60 Prozent und jedes versorgungsberechtigte Kind 10 Prozent (Vollwaisen: 25 Prozent) des oben genannten Betrags, maximal jedoch 100 Prozent des Versorgungsbetrags. 

Übergangszahlungen Die leistungsorientierten Ruhegeldvereinbarungen der Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG sehen für den Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zusätzlich zu den oben genannten Leistungen eine Übergangszahlung vor. Die Höhe dieser Zahlung entspricht der Höhe des Zielwertes der variablen Vergütung (Bar- und Aktientantieme) in dem Jahr, in dem der Versorgungsfall eintritt. Sie wird in zwei Tranchen in den beiden Folgejahren ausbezahlt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhält dessen verwitweter Ehepartner 60 Prozent der Übergangszahlung. Abfindungen Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne triftigen Grund dürfen etwaige an das Vorstandsmitglied geleistete Zahlungen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten und gleichzeitig den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap). Maßgeblich für die Berechnung dieser Zahlung ist die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat kann in außerordentlichen, begründeten Fällen diese Obergrenze überschreiten. Kontrollwechsel (Change of Control) Sofern ein Vorstandsmitglied im Falle eines Kontrollwechsels innerhalb von sechs Monaten abberufen wird, hat es Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. in Höhe des Wertes der Restlaufzeit seines Dienstvertrags, sofern diese weniger als zwei Jahre beträgt. Dieser Anspruch kann auf 150 Prozent der Abfindung erhöht werden. Sofern das Vorstandsmitglied innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Kontrollwechsels sein Amt mit der Begründung niederlegt, dass seine Stellung als Vorstandsmitglied durch den Kontrollwechsel erheblich beeinträchtigt wird, liegt es im Ermessen des Aufsichtsrats, ob eine Abfindung in der oben genannten Höhe gewährt wird. Diese Regelung gilt für alle Neuverträge und Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern der Deutsche Börse AG seit dem 1. Juli 2009. 
Sonstiges Nebentätigkeiten Die Übernahme von weiteren Mandaten und Nebentätigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder – in bestimmten Fällen – des gesamten Aufsichtsrats, der die Erteilung der Zustimmung an den Personalausschuss delegiert hat. Sofern ein Vorstandsmitglied für die Ausübung eines Mandats in einem mit der Deutsche Börse AG verbundenen Unternehmen eine Vergütung erhält, erfolgt eine Anrechnung auf die Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds gegenüber der Deutsche Börse AG. Darlehen an Vorstandsmitglieder Im Geschäftsjahr 2012 wurden seitens der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt. Darlehen oder Vorschüsse an Vorstandsmitglieder aus früheren Jahren bestehen ebenfalls nicht. Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen erhielten im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 1,6 Mio. € (2011: 1,6 Mio. €). Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen betrug im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 41,5 Mio. € (2011: 33,3 Mio. €). 
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