Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt in der weiteren Annahmefrist auf über 95% |
| 3. August 2011 Frankfurt am Main, 3. August 2011. Auf Basis der bislang von den Depotbanken gebuchten und/oder mitgeteilten Annahmeerklärungen für das Umtauschangebot der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext steht, ist die vorläufige Annahmequote in der weiteren Annahmefrist auf über 95 % gestiegen. Die vorläufige Annahmequote kann durch fristgerecht getätigte, aber noch nicht gebuchte Aufträge von Aktionären noch steigen oder wegen getätigter Fehlbuchungen fallen. Eine Kapitalbeteiligung in Höhe von über 95 % verleiht dem Aktionär einer Aktiengesellschaft die rechtliche Befugnis, ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach den Vorschriften des Aktiengesetzes oder des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu betreiben (sog. Squeeze-out). Die Entscheidung über die Durchführung des Ausschlussverfahrens steht der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. zu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob und ggf. wann die Alpha Beta Netherlands Holding N.V. von der rechtlichen Befugnis zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens Gebrauch machen wird. Wenn auch die endgültige Annahmequote über 95 % liegt, haben die Aktionäre der Deutsche Börse AG, die das Umtauschangebot der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. bislang nicht angenommen haben, weiterhin die Möglichkeit, das Umtauschangebot auch nach Ablauf der weiteren Annahmefrist am 1. August 2011 zu gleichen Bedingungen anzunehmen und ihre Aktien gegen Aktien der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. umzutauschen. Diese Möglichkeit besteht gemäß § 39c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist des Umtauschangebots und der Erfüllung der Veröffentlichungspflicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 WpÜG, d.h. bis zum 4. November 2011 (24:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit). Die Veröffentlichungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG hinsichtlich der endgültigen Anzahl der Deutsche Börse-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist angenommen wurde, sowie nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG hinsichtlich des Erreichens der für einen Ausschluss nach § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe, erfolgt, sobald das bestätigte Endergebnis des Umtauschangebots vorliegt. Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement / der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar. Aktionäre der Deutsche Börse, die das Tauschangebot angenommen haben, haben gewisse Rücktrittsrechte, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren Europäischen Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage, sowie die Änderung des Tauschangebots stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse - in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig. Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan - auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Verkauf angeboten oder verkauft werden. BETEILIGTE BEI DER EINWERBUNG VON STIMMRECHTEN ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN ISIN tendered shares: DE000A1KRND6 Ende der Ad-hoc Meldung |
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