Ausschüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat derzeit sechs Ausschüsse:
Mit den Ausschüssen verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, die Effizienz seiner Arbeit zu steigern, indem komplexe Sachverhalte in kleineren Gruppen bearbeitet und für den Gesamtaufsichtsrat vorbereitet werden. Sie werden vom Ausschussvorsitzenden einberufen. Gemäß gesetzlicher Vorgaben und geschäftlicher Interessenlage hat das Gremium sechs Ausschüsse gebildet. Die jeweiligen Zuständigkeiten und die Verfahrensregeln für die Beschlussfassungen sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt; eine eigene Geschäftsordnung für die Ausschüsse gibt es nicht. Die Verfahrensregeln entsprechen denen des Aufsichtsratsplenums. Die Aufgaben und Zusammensetzungen der einzelnen Ausschüsse sind im Folgenden dargestellt. Die Ausschussvorsitzenden berichten jeweils ausführlich dem Aufsichtsratsplenum über die Gegenstände und Beschlüsse der Ausschusssitzungen.
Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss behandelt Fragen zur Aufstellung des jährlichen Budgets, des Risikomanagements, der Kontrollsysteme, der Rechnungslegung, des Berichtswesens, der Compliance und weitere damit zusammenhängende Themen. Der Ausschuss erörtert und prüft die Abschlussunterlagen und den Bericht des Abschlussprüfers zum Konzern- und Jahresabschluss eingehend, berichtet dem Aufsichtsrat über die Prüfung und empfiehlt ihm die Billigung von Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dem Ausschuss gehören in der Regel vier Mitglieder an, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Der Vorsitzende des Ausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist kein Mitglied des Prüfungsausschusses. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Prüfungsausschusses.
Personalausschuss Der Personalausschuss befasst sich mit Fragen zu den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder, zur Struktur und Höhe ihrer Bezüge, zu Personalentwicklung und Nachfolgeplanung und zur Übernahme von Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beirats- und ähnlichen Mandaten, Ehrenämtern und Nebentätigkeiten sowie weiteren damit zusammenhängenden Themen. Dem Personalausschuss gehören in der Regel vier Mitglieder an, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Darunter haben ein Arbeitnehmervertreter und der Vorsitzende des Aufsichtsrats zu sein, der den Personalausschuss leitet. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Personalausschusses.
Nominierungsausschuss Die zentrale Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Dem Nominierungsausschuss gehören in der Regel drei Mitglieder – ausschließlich Anteilseignervertreter – an, die zugleich als Anteilseignervertreter im Personalausschuss vertreten sind. Der Vorsitzende des Personalausschusses ist auch Vorsitzender des Nominierungsausschusses. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Nominierungsausschusses.
Ausschuss für Strategieangelegenheiten Der Ausschuss berät den Vorstand in Angelegenheiten mit strategischer Bedeutung für die Gesellschaft und bereitet die Stellungnahme des Aufsichtsratsplenums zu strategischen Fragen vor. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende und mindestens fünf weitere Mitglieder an, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Aufsichtsratsausschusses für Strategieangelegenheiten.
Ausschuss für Technologiefragen Der Ausschuss für Technologiefragen berät den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG in allen Fragen der Informatikentwicklung und Datenverarbeitungsorganisation der Deutsche Börse AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Der Ausschuss besteht in der Regel aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Aufsichtsratsausschusses für Technologiefragen.
Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement Der Ausschuss für Fragen von Clearing und Settlement berät den Aufsichtsrat bei der Beurteilung maßgeblicher regulatorischer Trends auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei der Einschätzung der Auswirkungen dieser Trends auf die Gruppe Deutsche Börse. Der Ausschuss besteht in der Regel aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit des Aufsichtsratsausschusses für Fragen von Clearing und Settlement.
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