Börsenrat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Börsenrat ist ein wichtiges Forum für die Erörterung wesentlicher Fragen und Entwicklungen an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse. Die Geschäftsführung der FWB benötigt für alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, die Zustimmung des Börsenrats. Der Börsenrat ist unter anderem für die Bestellung, Abberufung und Überwachung der Geschäftsführer zuständig. Er erlässt ferner die Börsenordnung, die Gebührenordnung und die Bedingungen für die Geschäfte an der Börse. Der derzeitig amtierende Börsenrat der FWB besteht aus 17 Mitgliedern, die am 25.11.2010 für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt wurden. Der Börsenrat trat am 27.01.2011 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
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