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Marktaufsicht sorgt für ordnungsgemäßen Handel

HÜSt überwacht den Handel
Börsenaufsichtsbehörde leitet Sanktionen ein
BaFin geht gegen Marktmissbrauch vor

Damit der Börsenhandel ordnungsgemäß abläuft und die Kurs- und Preisfeststellungen rechtmäßig zustande kommen, gibt es die Marktaufsicht. Verschiedene Institutionen arbeiten hier eng zusammen. Ziel der Marktaufsicht ist es, Anleger zu schützen und Vertrauen in die Marktmechanismen herzustellen.

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HÜSt überwacht den Handel

Investor-Hotline der Handelsüberwachungsstelle

Montag bis Freitag, 8-20 Uhr MEZ

Tel.: 08 00-23 020 23
Fax: +49-(0) 69-2 11-1 42 98
E-Mail: huest@deutsche-boerse.com

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmt die Marktaufsicht wahr. Sie überwacht die Preisfeststellungen und den Handel an der Präsenzbörse sowie in den vollelektronischen Systemen Xetra® und Eurex®. Die HÜSt prüft Unregelmäßigkeiten und teilt die Ergebnisse ihrer Prüfungen den Aufsichtsbehörden und den Geschäftsführungen der Börsen mit. Sie gibt auch Fälle an die BaFin ab, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen.

Haben Privatanleger Fragen zur Ausführung im Präsenzhandel, bei der Eurex oder auf Xetra, so finden sie umfangreiche Informationen zur Handelsüberwachung auf boerse-frankfurt.com, dem Anlegerportal der Deutschen Börse. Bei darüber hinaus gehenden Fragen, inbesondere aber bei einem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Preisfeststellung und beim Börsenhandel können sie sich telefonisch an die HÜSt wenden.

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Börsenaufsichtsbehörde leitet Sanktionen ein

Auf Landesebene sind die Börsenaufsichtsbehörden aktiv. Die hessische Börsenaufsicht ist Teil des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Zu ihren Aufgaben gehört es, Preisbildungsprozesse und den rechtmäßigen Handel zu überwachen sowie Verstöße gegen das Börsenrecht zu untersuchen. Sie bewertet dazu die ihr von der HÜSt gemeldeten Unregelmäßigkeiten und kann jedoch auch selbst die direkte Marktüberwachung durchführen. Neben dem Sanktionsausschuss und der Geschäftsführung der Börse kann die Börsenaufsicht Sanktionen gegen Marktteilnehmer erlassen. Weiterhin genehmigt die Börsenaufsichtsbehörde die Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex.

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BaFin geht gegen Marktmissbrauch vor

Auf nationaler Ebene ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Fällen von Insiderhandel und Marktmanipulation. Sie untersucht auch mögliche Verstöße gegen Publizitätspflichten.

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