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CRD V/CRR II
CRD V/CRR II
Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Kapitaladäquanzrichtlinie und -verordnung (CRD IV/CRR); betrifft u. a. Mindestanforderungen an Eigenkapital und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sowie die Fähigkeit, Gesamtverluste zu absorbieren. Außerdem sollen die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie und die dazu ergangene Verordnung angepasst werden. Voraussichtlich wird der Gesetzesentwurf im ersten Quartal 2019 finalisiert und die entsprechenden Anforderungen nicht vor Anfang 2021 in Kraft treten.