Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Erschienen am: 02.06.2025

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener AktienBekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
02.06.2025 / 13:02 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 02. Juni 2025

Im Zeitraum vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 59.159 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum                     Aktien (Stück)          Durchschnittskurs (EUR)

26.05.2025                             11.658                    289,0392
27.05.2025                             11.658                    290,5194
28.05.2025                             11.608                    287,4888
29.05.2025                             13.000                    284,2148
30.05.2025                             11.235                    285,6841

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. Februar 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 488.543 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
 
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