Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Erschienen am: 09.06.2025

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener AktienBekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
09.06.2025 / 14:26 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 09. Juni 2025

Im Zeitraum vom 02. Juni 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 77.525 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum                     Aktien (Stück)          Durchschnittskurs (EUR)

02.06.2025                             10.929                    283,9157
03.06.2025                             40.000                    282,0175
04.06.2025                             9.623                      281,4373
05.06.2025                             8.975                      283,2830
06.06.2025                             7.998                      284,1227

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. Februar 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 566.068 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.

 
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