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Benchmark-Verordnung
Benchmark-Verordnung
Eine Benchmark ist eine Vergleichsgröße, an der die Performanz von Finanzinstrumenten gemessen wird. Benchmarks können auf einem Index beruhen, der Finanzinstrumente desselben Typs enthält, z. B. Aktien oder Anleihen. Sie können auch für eine bestimmte Branche, einen Typ von Unternehmen oder als Vergleichsgröße für die Gesamtwirtschaft berechnet werden.
Die Integrität von Benchmarks ist entscheidend für die Preisgestaltung vieler Finanzinstrumente (z. B. Zinsswaps), kommerzieller und nichtkommerzieller Verträge (z. B. Darlehen und Hypotheken) sowie für das Risikomanagement. Besteht die Gefahr, dass Benchmarks manipuliert werden, kann dies das Marktvertrauen untergraben, zu erheblichen Verlusten für Anleger führen und die Realwirtschaft verzerren. Hier setzt die Verordnung über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden (Benchmark-Verordnung) an.
Ziel
Regulierung auf europäischer Ebene ist deshalb notwendig, um das Funktionieren und die Steuerung des Benchmark-Prozesses zu verbessern und sicherzustellen, dass in der EU definierte und verwendete Benchmarks robust, zuverlässig, repräsentativ und zweckmäßig sind und nicht manipuliert werden.
Zeitplan
Die Benchmark-Verordnung (Level 1) trat am 30. Juni 2016 in Kraft und wird seit 1. Januar 2018 angewandt. Die technischen Regulierungsstandards sowie die Durchführungs- und delegierten Rechtsakte (Level 2) sind am 25. November 2018 in Kraft getreten und werden seit dem 25. Januar 2019 angewandt.
Benchmark-Verordnung: Die hervorgehobenen Teile der Wertschöpfungskette sind betroffen