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CRD IV/CRR
Eigenkapitalrichtlinie/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)
Die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD IV) und die Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) bauen auf den Erfahrungen der letzten Finanzkrise auf. Die Finanzkrise brachte Schwächen in der Regulierung und der Bankenaufsicht in Europa und weltweit ans Licht. Institutionen gingen mit qualitativ und quantitativ unzureichendem Kapital in die Krise. Um finanzielle Stabilität zu gewährleisten, mussten die Regierungen in vielen Ländern in bisher ungekanntem Maße Unterstützung für die Banken leisten.
Ziel
Das übergeordnete Ziel der neuen Vorschriften ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des EU-Bankensektors, so dass er besser in der Lage sein wird, wirtschaftliche Erschütterungen zu verwinden. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Banken weiterhin Konjunktur und Wachstum fördern.
Zeitplan
Die Eigenkapitalrichtlinie und die Eigenkapitalverordnung enthalten zahlreiche Prüfungsklauseln, die Aktualisierungen und Ergänzungen erfordern werden. Ein Vorschlag wird demnächst erwartet.
CRD IV/CRR: Die hervorgehobenen Teile der Wertschöpfungskette sind betroffen