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MiFID/MiFIR

Die Überarbeitung der „Markets in Financial Instruments“-Richtlinie (MiFID/MiFIR)

Die überarbeitete Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumenten (Markets in Financial Instruments-Directive, MiFID) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im over the counter-Handel.

Die Richtlinie und die Verordnung (Level 1) ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die Bestimmungen müssen bis 3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anwendung ist für den 3. Januar 2018 vorgesehen.

Die neue Richtlinie sowie die Verordnung werden den europäischen Wertpapiermarkt fundamental verändern, indem die Transparenzbestimmungen ausgeweitet, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherungsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick Größen) überarbeitet sowie die Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten verbessert werden.

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