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Europäisches Finanzaufsichtssystem
Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS)
Aufgrund der aus der Finanzkrise 2007/2008 gewonnenen Einsichten war die Europäische Union bestrebt, eine stärker integrierte europäische Aufsicht zu etablieren. Diese soll dafür sorgen, dass für alle Akteure auf EU-Ebene gleiche Voraussetzungen herrschen, und ist Ausdruck der zunehmenden Integration der Finanzmärkte innerhalb der EU. Mit der Einführung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervision, ESFS) im Jahr 2010 wurde so erstmals eine neue Aufsichtsstruktur auf europäischer Ebene geschaffen. Das ESFS besteht aus drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) und einem Gremium zur Überwachung von systemischen Risiken, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB). Die ESAs und der ESRB nahmen ihre Arbeit im Januar 2011 auf.
Unsere Tätigkeit in einem vielschichtigen Aufsichtsrahmen
Die Gruppe Deutsche Börse ist ein integrierter Finanzdienstleister und umfasst somit das gesamte Spektrum der Betreiber von Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) wie zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Wertpapierabwicklungssysteme und ein Transaktionsregister. Er betreibt darüber hinaus Handelsplätze (geregelte Märkte und multilaterale Handelssysteme) und bietet Datenberichterstattungsleistungen an.
Die Arbeit der ESAs wirkt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette der Gruppe aus, da sie in der EU mit vielen verschiedenen Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet – europäische FMIs agieren innerhalb eines vielschichtigen Aufsichtsrahmens.
Ziel
Zu den Zielen des ESFS zählen die Entwicklung einer gemeinsamen Aufsichtskultur und die Förderung eines gemeinsamen europäischen Finanzmarktes, um eine einheitliche und kohärente Finanzaufsicht in der EU zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde ein System der mikro- und makroprudenziellen Aufsicht geschaffen, das aus europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden besteht. Darüber hinaus spielen die Aufsichtsbehörden auch auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit eine Rolle. So fungiert die ESMA beispielsweise als Beobachter der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commission, IOSCO) und beschäftigt sich mit dem Thema der Äquivalenz.
Zeitplan
Die Verordnungen von 2010 zur Errichtung des ESRB und der ESAs enthalten Bestimmungen, die eine regelmäßige Prüfung der Tätigkeiten und der Organisation der ESAs und des ESRB durch die Europäische Kommission vorsehen. Ein erster Bericht wurde 2014 veröffentlicht; eine umfassende Überprüfung fand 2017 statt. In Verbindung damit leitete die Europäische Kommission im Frühjahr 2017 eine öffentliche Konsultation über die Tätigkeit der ESAs ein, die als Grundlage für eine Gesetzesinitiative dienen sollte. Die Europäische Kommission schlug daher am 20. September 2017 Gesetzesänderungen zur Arbeitsweise der ESMA und der übrigen ESAs vor. Ziel der Änderungen ist eine stärkere Integration der europäischen Aufsichtsbehörden zur Förderung der Kapitalmarktunion und der Finanzmarktintegration.
Am 21. März 2019 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament über die Kernelemente zur Reform der Aufgaben, Aufsichtskompetenzen, Governance-Strukturen und Finanzierung der ESAs und des ESRB geeinigt. Diese finden ab 1. Januar 2020 Anwendung, während die neuen direkten Aufsichtskompetenzen der ESMA über kritische Benchmarks und Datenbereitstellungsdienste ab 1. Januar 2022 greifen werden.
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