Die Einführung von ESG-Benchmarks in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, nachhaltige Investitionen durch transparente, vergleichbare und glaubwürdige Referenzwerte zu fördern. Insbesondere sollen Anlegerinnen und Anleger, die eine klimabewusste oder umfassend nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, verlässliche Orientierung erhalten. Bereits im Jahr 2020 wurden im Rahmen der EU-Benchmark-Verordnung zwei neue Benchmark-Kategorien eingeführt, die gezielt auf den Klimaschutz ausgerichtet sind: die EU Climate Transition Benchmarks (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmarks (EU PAB). Die EU CTB sollen Investoren dabei unterstützen, Portfolios entlang eines Dekarbonisierungspfads auszurichten, während die EU PAB explizit auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgestimmt sind. Beide Benchmark-Typen unterliegen strengen technischen Mindestanforderungen, die im Juli 2020 durch die Europäische Kommission festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem: