Indices & ESG

Um an den Kapitalmärkten erfolgreich zu sein, verlassen sich Investoren auf die Gruppe Deutsche Börse, die dafür sorgt, dass Investitionsentscheidungen optimal auf die Ziele der Anleger abgestimmt sind. Durch die Einbeziehung von Risikofaktoren sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG), bieten wir eine Vielzahl von Indizes in einer transparenten und zuverlässigen Weise an, die Vertrauen in die Märkte schafft. Die folgenden Regulierungspakete sind daher von besonderer Bedeutung für die Gruppe Deutsche Börse: 

Benchmark-Verordnung

Die Integrität von Benchmarks ist von entscheidender Bedeutung für die Preisbildung vieler Finanzinstrumente wie Zinsswaps, kommerzielle und nichtkommerzieller Verträge, Darlehen und Hypotheken sowie für das Risikomanagement. Jedes Risiko der Manipulation von Benchmarks kann das Marktvertrauen untergraben, den Anlegern erhebliche Verluste bescheren und die Realwirtschaft verzerren.

Die Benchmark-Verordnung wurde 2013 vorgeschlagen, um das Vertrauen in Benchmarks nach den Skandalen um London Interbank Offered Rate (LIBOR) und Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) wiederherzustellen. Die Verordnung deckt jedoch ein breites Spektrum von Benchmarks ab, die sich in ihrem Charakter und Anwendungsbereich unterscheiden. Regulierte Daten-Benchmarks (die auf der Grundlage von Eingangsdaten auf regulierten Handelsplätzen ermittelt werden) sind beispielsweise weniger anfällig für Manipulationen als Zins-Benchmarks.

Im Jahr 2019 wurde die Benchmark-Verordnung überarbeitet, um zwei neue Kategorien von EU-Klimaschutz-Benchmarks und EU-Benchmarks im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen sowie nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Benchmarks hinzuzufügen. Im Jahr 2020 fand eine gezielte Überprüfung der Benchmark-Verordnung statt, nachdem die britische Financial Conduct Authority (FCA) 2017 angekündigt hatte, dass die LIBOR bis Ende 2021 auslaufen wird. Nach den neuen Vorschriften kann die Europäische Kommission kritische Benchmarks und andere Benchmarks durch eine sogenannte gesetzliche Ersatz-Benchmark ersetzen, wenn deren Abschaffung zu einer erheblichen Störung der Funktionsweise der Finanzmärkte in der EU führen würde. Darüber hinaus verlängern die geänderten Vorschriften die Übergangsregelung für Benchmarks aus Drittländern und erlauben es den in der EU beaufsichtigten Unternehmen, diese bis Ende 2023 zu verwenden.

Im Jahr 2023 schlug die Kommission vor, die Benchmark-Verordnung zu überprüfen, um den Verwaltungs- und Regulierungsaufwand zu verringern. Dieser Vorschlag verringert den Umfang der Vorschriften für Drittlands-Benchmarks, die für die EU-Märkte von Bedeutung sind, und beseitigt das Risiko für EU-Nutzer, auf bestimmte Benchmarks nicht Bezug nehmen zu können. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Benchmarks zu gewährleisten, wird der Anwendungsbereich der Vorschriften für EU-Administratoren von Benchmarks eingeschränkt, so dass die Verordnung nur für als signifikant eingestufte Benchmarks und EU-Klima-Benchmarks gilt, die Überarbeitung wird derzeit von den Mitgesetzgebern geprüft.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG-Ratings

Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) bewerten die Exposition eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Daher spielen ESG-Ratings eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Anlegervertrauens in nachhaltige Produkte und einer breiteren Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Um die Frage der Zuverlässigkeit zu klären, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Regulierungsvorschlag zu ESG-Ratings vorgelegt, der die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern und potenzielle Interessenkonflikte verhindern soll.

Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen ESG-Ratinganbieter von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf ihre Methodik und Informationsquellen. Eine politische Einigung zwischen den Mitgesetzgebern über den endgültigen Text der Verordnung wurde bereits erzielt, und die Anwendung der Verordnung steht noch unter dem Vorbehalt der formellen Genehmigungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat.

Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt die Standardisierung von ESG-Ratings und begrüßt die Bemühungen, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks zielte darauf ab, die Benchmark-Methoden EU-weit zu standardisieren und transparenter zu machen, um Anlegern, die eine klimabewusste Anlagestrategie verfolgen wollen, eine Orientierung zu bieten. Damit eine Benchmark als EU-Klima-Benchmark bezeichnet werden kann, müssen technische Mindeststandards erfüllt werden, z. B. die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen im Jahresvergleich und ein großes Engagement in Sektoren, die in hohem Maße zu den Klimazielen beitragen.

Im Anschluss an eine Regulierungsinitiative der Kommission im Jahr 2018 haben die Mitgesetzgeber zwei kohlenstoffarme Benchmarks verabschiedet - die EU-Klimaschutz-Benchmarks und die an den Pariser Beschlüssen orientierten EU-Benchmarks, die im April 2020 vollständig in Kraft traten. Neben den beiden Benchmarks verabschiedete die EU auch nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsanforderungen für Benchmarks, einschließlich der Offenlegung der Ausrichtung auf das Pariser Abkommen.

Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.