Meldungen nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), sogenannte Managers’ transactions, enthalten Angaben über Eigengeschäfte von Personen mit Führungsaufgaben der Deutsche Börse AG sowie der mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen in Aktien oder Anleihen des Emittenten oder damit verbundenen Finanzinstrumenten.