Post-trading

Die Rolle der Gruppe Deutsche Börse als einer der beiden internationalen Zentralverwahrer wird sehr geschätzt. Während die globale Politik kontinuierlich angepasst wird, stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen entsprechend angepasst werden, um sichere und effiziente Märkte zu organisieren. Die folgenden Regulierungspakete sind daher von besonderer Bedeutung für die Gruppe Deutsche Börse:

Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR)

Ein Zentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD) ist eine Post-Trading-Infrastruktur, die eine zentrale Stelle für die Hinterlegung von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien und Anleihen) bietet. Zentralverwahrer ermöglichen die Verarbeitung und Abrechnung von Wertpapiertransaktionen im Effektengiro, erbringen Verwahrungsdienstleistungen (z. B. die Verwaltung von Kapitalmaßnahmen und Rücknahmen) und spielen eine aktive Rolle bei der Gewährleistung der Integrität von Wertpapieremissionen.

Aufgrund ihrer Bedeutung waren Zentralverwahrer auf nationaler Ebene stark reguliert, aber die grenzüberschreitende Dimension und die Passporting-Regeln waren aufgrund fehlender Harmonisierung auf europäischer Ebene kaum vorhanden. Um dieses Problem anzugehen, wurde die europäische Zentralverwahrerverordnung (CSDR) als eine der wichtigsten Vorschriften nach der Finanzkrise von 2008 verabschiedet und trat im September 2014 in Kraft.

Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Abrechnung in Europa sicherer und effizienter wird. Sie enthält auch einen Abschnitt, der für den gesamten Markt gilt und sich auf die Maßnahmen zur Vermeidung von Abwicklungsfehlern auf dem Markt bezieht, auch bekannt als Settlement Discipline Regime (SDR).

Im Jahr 2022 initiierte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der CSDR mit dem Ziel, die Effizienz der Abwicklungsmärkte in der EU zu verbessern. Nach einer Einigung zwischen den Mitgesetzgebern trat das CSDR Refit im Januar 2024 in Kraft, wobei die Rechtsakte der Stufen 2 und 3 noch durch ESMA erarbeitet und schrittweise umgesetzt werden.

Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt die Harmonisierung der Wertpapierabwicklungs- und Aufsichtsregeln für Zentralverwahrer in Europa sowie das SDR, um die Marktsicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

T+1 Settlement Zyklus

Im Februar 2023 kündigte die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Änderungen der Abrechnungsvorschriften an, die darauf abzielen, den Zyklus für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen von T+2 auf T+1 zu verkürzen. Dies bedeutet, dass die offizielle Übertragung von Wertpapieren auf das Konto des Käufers und von Bargeld auf das Konto des Verkäufers an einem statt an zwei Geschäftstagen nach dem Transaktionsdatum erfolgen würde. Dieser regulatorischen Entwicklung in den USA folgten Kanada und Mexiko, und auch das Vereinigte Königreich und die EU entwickeln Pläne zur Harmonisierung ihrer Rahmenregelungen und begründen dies mit der Angleichung der Vorschriften an die internationalen Märkte.

Eine Verkürzung des Abwicklungszyklus würde zu einer Verringerung der Einschussanforderungen für CCPs, einer Risikominderung und Kosteneinsparungen führen. Ein solcher Schritt ist technisch möglich und könnte zu einer stärkeren Automatisierung und Standardisierung der wichtigsten Back-Office- und Post-Trade-Prozesse führen, was die Markteffizienz erhöhen würde. Er birgt jedoch auch ein erhöhtes Risiko von fehlgeschlagenen Abwicklungszyklen und eine Verringerung der Abwicklungseffizienz, wenn die Märkte nicht gut vorbereitet sind. Um die Marktbereitschaft zu gewährleisten, hat die ESMA im Dezember 2023 eine Aufforderung zur Einreichung von Belegen zur Verkürzung des Abwicklungszyklus veröffentlicht. Das aus der Branche gesammelte Feedback weist auf zahlreiche Herausforderungen im Zusammenhang mit T+1 hin, wobei die ESMA zu dem Schluss kam, dass ein endgültiger Übergang zu T+1 frühestens 32 Monate nach dem Datum erfolgen könnte, an dem die Branche darüber informiert wird, dass die Änderung erfolgen muss.

Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt alle „T+n“-Abwicklungszyklen und ermutigt die Marktteilnehmer (wie Depotbanken, Banken, Broker) zu entscheiden, ob dies von Vorteil ist und ob sie operativ bereit sind. Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass der Übergang zu T+1 nicht überstürzt werden sollte, da aus den Erfahrungen in den USA und Kanada wichtige Lehren gezogen werden können und die Opportunitätskosten eines solchen Übergangs berücksichtigt werden sollten.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.