Regulierung nachhaltiger Finanzen

Unternehmen tragen Verantwortung - nicht nur für ihr Geschäft, sondern auch für den Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Die Gruppe Deutsche Börse nimmt diese Verantwortung sehr ernst und setzt sie in ihrem unternehmensweiten Nachhaltigkeitsmanagement um und unterstützt die Allokation von Kapital in nachhaltige Initiativen. Wir verstehen dieses Engagement als kontinuierliche Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden und Investoren sowie der Gesellschaft und der Umwelt, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens unter Berücksichtigung aller relevanten Stakeholdergruppen langfristig zu sichern.

Die Gruppe Deutsche Börse ist davon überzeugt, dass Transparenz Vertrauen stärkt und Sicherheit schafft. Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, die regulatorischen Initiativen von morgen aktiv mitzugestalten, um die nachhaltige Entwicklung und ihren Transformationsprozess im Finanzsektor weiter zu fördern. Die folgenden Regulierungspakete sind daher von besonderer Bedeutung für die Gruppe Deutsche Börse: 

Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen, ihrer Tochtergesellschaften und ihrer Wertschöpfungsketten zu ermitteln, zu beenden, zu verhindern, abzumildern und zu berücksichtigen. Die Richtlinie stellt auch sicher, dass große Unternehmen Geschäftsstrategien verfolgen, die mit der Begrenzung der globalen Erwärmung im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind und führt Pflichten für Unternehmensleiter ein, die die Umsetzung der Sorgfaltspflichten überwachen.

Diese Regulierungsbemühungen spiegeln die zunehmende Komplexität und den globalen Charakter der Lieferketten wider. Der Vorschlag sieht eine Übergangsfrist vor, in der größere Unternehmen nach drei Jahren und kleinere Unternehmen nach vier bzw. fünf Jahren, je nach Mitarbeiterzahl und Umsatz, zur Einhaltung verpflichtet sind.

Der Legislativvorschlag wurde von der Kommission im Jahr 2022 auf den Weg gebracht. Die vorläufige Einigung über den Anwendungsbereich, die Haftung für nicht konforme Unternehmen, die Sanktionen und eine vollständige Liste der Rechte und Verbote, die die Unternehmen einhalten sollten, wurde Anfang 2024 erzielt. Die Mitgesetzgeber haben die endgültige Fassung der Richtlinie angenommen, die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten wird.

Die Gruppe Deutsche Börse wird von der Anwendung der Richtlinie betroffen sein, obwohl Finanzunternehmen von dem nachgelagerten Teil der Sorgfaltspflichten ausgenommen sind.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Taxonomieverordnung

Die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie ist ein wichtiges Instrument für die Markttransparenz. Sie dient als Klassifizierungssystem, das Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten definiert, die mit den Klima- und Energiezielen für 2030 und dem europäischen Green Deal in Einklang stehen. Zu diesem Zweck definiert die EU-Taxonomie eindeutig, was eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ist, schützt Finanz- und Nichtfinanzunternehmen vor Greenwashing und ermöglicht es ihnen, Investitionen in Aktivitäten zu lenken, die allgemein als nachhaltig verstanden werden.

Allerdings sieht die Taxonomie bisher weder Beschränkungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit (z. B. Kapitalanforderungen) noch Anreize vor. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf den Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsziele. Im endgültigen Text wurden einige umstrittene Tätigkeiten als nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen, z. B. Kernenergie oder Gas, aber (noch) nicht Tätigkeiten wie Chemie, Automobilbau oder Maschinenbau.

Nach dem Vorschlag der Kommission und der endgültigen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern trat die Taxonomie-Verordnung im Juli 2020 in Kraft und wurde seither mehrfach durch delegierte Rechtsakte ergänzt. Die Gruppe Deutsche Börse begrüßte ein gemeinsames Klassifizierungssystem und bekräftigte die Notwendigkeit einer globalen Interoperabilität zwischen nachhaltigen Taxonomiesystemen, um die Schaffung ungleicher Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) zur Offenlegung von Informationen über die Risiken und Chancen, die sich für sie aus sozialen und ökologischen Fragen ergeben, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt. Die CSRD stellt sicher, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu Informationen haben, die für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und der finanziellen Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsfragen ergeben, relevant sind.

Die Richtlinie wurde angenommen und im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, woraufhin einige Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen und veröffentlicht wurden. Im Jahr 2024 haben die Mitgesetzgeber zweimal eine politische Einigung erzielt, um die Annahmefristen für bestimmte ESRS zu verschieben.

Die Gruppe Deutsche Börse hat sich stets für die Einführung kohärenter Berichtsstandards eingesetzt, die über den reinen Klimabereich hinausgehen und unabhängig von der Art der Finanzierung gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen sollen.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

EU-Standard für grüne Anleihen (EU GBS)

Der EU-Standard für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard - EU GBS) wurde als wichtiger Meilenstein zur Deckung des Finanzierungsbedarfs des kohlenstoffarmen Übergangs eingeführt und setzt den Standard für die Emission grüner Anleihen. Der Standard ist jedoch freiwillig und stützt sich auf die Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Entwicklung, um Wirtschaftstätigkeiten zu definieren, die als grün gelten und mit nachhaltigen Praktiken in Einklang stehen. Aufbauend auf der Taxonomie sieht die EU GBS die externe Überprüfung von Unternehmen vor und nach der Emission auf europäischer Ebene vor, wobei die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit der Beaufsichtigung dieser externen Prüfer beauftragt wird, um ein effizientes Ökosystem für grüne Emissionen zu schaffen.

Nach einem Legislativvorschlag der Kommission erzielten die Mitgesetzgeber eine politische Einigung über den endgültigen Wortlaut des EU-Standards für grüne Anleihen, der im November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und Ende desselben Jahres in Kraft trat. Die Gruppe Deutsche Börse hat sich als einer der führenden grünen/ESG-Standorte in Europa positioniert. Wir haben uns stets für Rechtssicherheit und die Verhinderung von Greenwashing eingesetzt, um das Marktvertrauen und die Handelbarkeit von grünen/ESG-Instrumenten zu fördern.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Offenlegungsverordnung (SFDR)

Die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) schreibt Vermögensverwaltern und anderen Finanzmarktteilnehmern die Offenlegung von ESG-Daten vor. Die SFDR wurde als Teil eines Pakets legislativer Maßnahmen neben der EU-Taxonomie mit dem Ziel eingeführt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzmarktteilnehmer und Vermögensverwalter in Bezug auf Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Anlageprozessen zu schaffen.

Mit der SFDR wurden Anforderungen an die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) und OGAW-Manager eingeführt, standardisierte Angaben darüber zu machen, wie ESG-Faktoren auf Fonds- und Produktebene integriert werden. Ein wesentlicher Teil der Anforderungen gilt für alle Vermögensverwalter, unabhängig davon, ob sie einen ESG- oder Nachhaltigkeitsfokus haben, was die Zuverlässigkeit und das Vertrauen in die Märkte erhöht.

Nach der Verabschiedung durch die Mitgesetzgeber trat die SFDR Anfang 2021 in Kraft und ist seit Anfang 2023 vollständig anwendbar. 

Die Gruppe Deutsche Börse fällt selbst nicht in den Geltungsbereich der SFDR, steht aber den Kunden mit Reporting-Lösungen und Analysen und Ratings zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.