Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Erschienen am: 10.03.2025

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener AktienBekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
10.03.2025 / 14:43 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 10. März 2025

Im Zeitraum vom 3. März 2025 bis einschließlich 7. März 2025 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 472 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum                     Aktien (Stück)          Durchschnittskurs (EUR)

03.03.2025               94                           251,4606
04.03.2025               79                           257,1000
05.03.2025               80                           256,1000
06.03.2025             104                           255,3000
07.03.2025             115                           254,6400


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. Februar 2025 bis einschließlich 7. März 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.237 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
 
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