Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

Erschienen am: 11.03.2024

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener AktienBekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /
11.03.2024 / 10:02 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 11. März 2024

Im Zeitraum vom 04. März 2024 bis einschließlich 08. März 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 41.947 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: 

Datum         Aktien (Stück)     Durchschnittskurs (EUR)

04.03.2024        8.000         192,8320 
05.03.2024        8.000         192,3237 
06.03.2024        7.947         191,2536 
07.03.2024        8.000         191,9564 
08.03.2024      10.000         190,4519


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 08. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.424.692 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016.1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf).
 
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