Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

Erschienen am: 25.03.2024

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener AktienBekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /
25.03.2024 / 10:03 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 25. März 2024

Im Zeitraum vom 18. März 2024 bis einschließlich 22. März 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 15.659 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: 

Datum         Aktien (Stück)     Durchschnittskurs (EUR)

18.03.2024        100         185,1810 
19.03.2024        100         185,6290 
20.03.2024        100         185,2000 
21.03.2024        14.359    185,4267 
22.03.2024        1.000      185,6263


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 22. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.546.710 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016.1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf).
 
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