Um festzustellen, ob die in den vorangegangenen Schritten identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte tatsächlich wesentlich sind, wird eine Shortlist von Nachhaltigkeitsaspekten definiert, die auf einer Bewertung der Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich ihrer Verbindung zur Wertschöpfungskette der DBG basiert. Nachhaltigkeitsaspekte, die keinen Bezug zur Wertschöpfungskette der DBG haben, werden aussortiert.