CSRD Materialitätsanalyse Prozess

Die Gruppe Deutsche Börse (GDB) verfolgt einen mehrstufigen Ansatz zur Identifizierung der wesentlichsten Nachhaltigkeitsaspekte bei der Durchführung der doppelten Materialitätsanaylse gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden Grafik.

Der Ausgangspunkt der Materialitätsanalyse ist, die Grundlagen zu schaffen, um die Auswirkungen der Gruppe Deutsche Börse auf umwelt-, sozial- und Governance-bezogene Aspekte zu bewerten (Wesentlichkeit der Auswirkungen) und zu berücksichtigen, wie diese Faktoren das Unternehmen beeinflussen (Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit).

Schritt 1 – Beschreibung der Wertschöpfungskette der Gruppe Deutsche Börse

Der grundlegende erste Schritt ist die Erstellung der Wertschöpfungskette der Gruppe, um die vor- und nachgelagerten Aktivitäten sowie das Kerngeschäft der GDB darzustellen.

Schritt 2 – Longlist der Nachhaltigkeitsaspekte

Als nächstes erstellt die GDB eine Longlist von Nachhaltigkeitsaspekten, die sowohl ESRS-Nachhaltigkeitsaspekte als auch mögliche GDB-spezifische Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Um eine umfassende Liste zu erstellen, wurden weitere Ressourcen, z.B. frühere Wesentlichkeitsbewertungen, berücksichtigt.

Schritt 3 – Stakeholder Analyse

In Übereinstimmung mit den CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)/ ESRS-Anforderungen sowie den zuvor durchgeführten Materialitätsanalysen haben wir relevante Stakeholder-Gruppen identifiziert, sowohl betroffene Stakeholder als auch Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung. Es wurde eine Zuordnung der internen GDB-Funktionen zu den identifizierten Stakeholder-Gruppen vorgenommen. Auf diese Weise haben wir sichergestellt, dass jede relevante Stakeholder-Gruppe durch einen internen Stakeholder-Vertreter repräsentiert ist. 

Schritt 4 – Shortlist der Nachhaltigkeitsaspekte

Um festzustellen, ob die in den vorangegangenen Schritten identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte tatsächlich wesentlich sind, wird eine Shortlist von Nachhaltigkeitsaspekten definiert, die auf einer Bewertung der Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich ihrer Verbindung zur Wertschöpfungskette der GDB basiert. Nachhaltigkeitsaspekte, die keinen Bezug zur Wertschöpfungskette der GDB haben, werden aussortiert. 

Schritt 5 – Zuordnung der Stakeholder zur Shortlist

Die zuvor identifizierten Stakeholder-Gruppen und ihre Repräsentanten werden den Nachhaltigkeitsaspekten der Shortlist zugeordnet.
Nachdem die Grundlage geschaffen ist, wird die eigentliche Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Gemeinsam mit den internen Repräsentanten und ausgewählten Fachexperten werden Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. 

Schritt 6 - Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen

Nach der Identifizierung der Nachhaltigkeitsaspekte werden die Auswirkungen der in die engere Wahl gezogenen Nachhaltigkeitsaspekte unter Berücksichtigung von Zeithorizonten und unter Einbeziehung der Repräsentanten der Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung und der betroffenen Interessengruppen bewertet. Es werden Schwellenwerte festgelegt, um festzulegen, welche der Nachhaltigkeitsaspekte in der Nachhaltigkeitserklärung berichtet werden sollen. 

Schritt 7 – Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit

Der nächste Schritt ist die Identifizierung von Risiken und Chancen als Grundlage für die Bestimmung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte auf der Basis von Risikoszenarien für die Bestimmung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte und die Festlegung von Schwellenwerten.

Schritt 8 – Konsolidierung der Materialitätsbewertung

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Bewertung der Auswirkungen und der finanziellen Bewertung werden konsolidiert. Das Ergebnis umfasst alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte, die entweder aus Sicht der Auswirkungen, aus finanzieller Sicht oder aus beiden Perspektiven wesentlich sind. Eine abschließende Bewertung der Relevanz wird durchgeführt, um die für die GDB geltenden Offenlegungspflichten zu ermitteln. 
 

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