Eines der Hauptziele der Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten waren der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen sowie unangemessene Marketingstrategien und der Mangel an vertrauenswürdiger Finanzberatung für Kleinanleger. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Vorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer der Wert von Finanzprodukten bewertet werden kann. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können. Das Legislativpaket wird im Jahr 2024 in die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat aufgenommen. Die konkrete Anwendung und das Inkrafttreten sowie die endgültige Fassung des Pakets hängen von den Verhandlungen und der anschließenden Annahme durch die Mitgesetzgeber ab.