Prof. Dr. Nadine Brandl verfügt über umfassende und fundierte Kenntnisse in den Bereichen individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Sozialrecht, Compliance, und Rechtspolitik. Sie verbindet juristische Forschung mit ihren langjährigen praktischen Erfahrungen, die sie u.a. in leitenden Funktionen bei der Hans-Böckler-Stiftung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erworben hat. Seit 2020 ist sie Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik der ver.di-Bundesverwaltung, wo sie neben Personalführung für die strategische Beratung und die Vertretung aktueller rechtlicher sowie rechtspolitischer Fragestellungen verantwortlich ist. Sie ist Vortragende auf zahlreichen Fachveranstaltungen. Darüber hinaus ist sie als Honorarprofessorin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und als ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht sowie als Rechtsanwältin tätig. Im Rahmen weiterer Aufsichtsratstätigkeit erwarb sie zudem Kenntnisse in den Bereichen soziale Nachhaltigkeit sowie Rechnungslegung, Finanzen und Audit. Dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gehört sie seit Mai 2018 an und ist Mitglied im Nominierungs- & Governanceausschuss und im Präsidialausschuss.