Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Erschienen am: 23.03.2026

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 / 23.03.2026 / 10:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
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23.03.2026 / 10:15 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 23. März 2026

Im Zeitraum vom 16. März 2026 bis einschließlich 20. März 2026 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 65.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 19. Februar 2026 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum                     Aktien (Stück)          Durchschnittskurs (EUR)

16.03.2026               20.000                    245,0916
17.03.2026               10.000                    248,0984
18.03.2026               10.000                    250,5832
19.03.2026               10.000                    249,8673
20.03.2026               15.000                    246,5545

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Februar 2026 bis einschließlich 20. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 568.000 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
 
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Sprache:Deutsch
Unternehmen:Deutsche Börse AG
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 60485 Frankfurt am Main
 Deutschland
Internet:www.deutsche-boerse.com
 
 
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