Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

Erschienen am: 04.03.2024

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener AktienBekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /
04.03.2024 / 10:12 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 04. März 2024

Im Zeitraum vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 01. März 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 94.949 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben: 

Datum         Aktien (Stück)     Durchschnittskurs (EUR)

26.02.2024    19.975         191,8365 
27.02.2024    20.000         192,4788 
28.02.2024    20.000         193,5281 
29.02.2024    14.974         193,6702 
01.03.2024    20.000         193,3751


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.382.745 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016.1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf).
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