Die FWB Frankfurter Wertpapierbörse

Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist einer der weltweit größten Handelsplätze für Wertpapiere. Mit einem Umsatzanteil von rund 90 Prozent ist sie die größte der sieben Wertpapierbörsen in Deutschland. Die Deutsche Börse AG ist Träger der öffentlich-rechtlichen FWB. In dieser Eigenschaft stellt sie das Funktionieren des Börsenhandels sicher. Die Trägerschaft der FWB ging im Jahr 1990 von der IHK Frankfurt am Main an die neu gegründete Frankfurter Wertpapierbörse AG über, aus der kurze Zeit später die Deutsche Börse AG entstand. Die Frankfurter Wertpapierbörse bildet somit den historischen Nukleus der heutigen Gruppe Deutsche Börse.

Die FWB setzt modernste elektronische Handels-, Abwicklungs- und Informationssysteme ein. Damit wird sie den ständig steigenden Anforderungen eines grenzüberschreitenden Börsenhandels gerecht. Neben dem Spezialistenhandel an der Börse Frankfurt stellt sie mit Xetra® eine der weltweit führenden elektronischen Handelsplattformen zur Verfügung. Mit der Einführung von Xetra 1997 gelang es der FWB nicht nur, ihre eigene Wettbewerbsposition zu stärken. Sie hat damit auch attraktive Rahmenbedingungen für ausländische Investierende und Marktteilnehmende geschaffen.

Die FWB ist heute ein international aufgestellter Handelsplatz. Das spiegelt sich auch in der Teilnehmendenstruktur wider. Von den rund 200 Marktteilnehmenden der FWB stammen rund die Hälfte aus dem Ausland.

Anschrift
Frankfurter Wertpapierbörse
60485 Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann

Börsenrat

Der Börsenrat ist ein wichtiges Forum für die Erörterung wesentlicher Fragen und Entwicklungen an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse. Die Geschäftsführung der FWB benötigt für alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, die Zustimmung des Börsenrats. Der Börsenrat ist unter anderem für die Bestellung, Abberufung und Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Er erlässt darüber hinaus die Börsenordnung, die Gebührenordnung und die Bedingungen für die Geschäfte an der Börse.

Der derzeitig amtierende Börsenrat der FWB besteht aus 17 Mitgliedern, die am 02.12.2022 für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt wurden. Der Börsenrat trat am 23.01.2023 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Mitglieder des Börsenrates der FWB Frankfurter Wertpapierbörse


Name

Unternehmen

Wählergruppe

Dr. Matthias Zieschang
(Vorsitzender des Börsenrats)

Fraport AG, Vorstand Controlling und Finanzen

6 – Emittenten

Dr. Georg Stocker
(Stellvertretender Vorsitzender des Börsenrats)

DekaBank Deutsche Girozentrale, Vorsitzender des Vorstands

1b – öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Nico Baader

Baader Bank AG, Vorstandsvorsitzender

1c – sonstige Kreditinstitute

Dr. Christine Bortenlänger

Deutsches Aktieninstitut e.V., Ehemalige Geschäftsführende Vorständin

7 – Anleger

Fabrizio Campelli

Deutsche Bank AG, Mitglied des Vorstands

1c – sonstige Kreditinstitute

Moritz Counil

Kerdos Investment AG TGV, Mitglied des Vorstands

2 – Kapitalverwaltungsgesellschaften

Prof. Peter Gomber

Goethe-Universität Frankfurt am Main

7 – Anleger

Sara Hennicken

Fresenius SE & Co. KGaA, Mitglied des Vorstands

6 – Emittenten

Kai Jordan

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Mitglied des Vorstands

4 – Spezialisten

Phillip Lingnau

Morgan Stanley Europe SE, Mitglied des Vorstands

1c – sonstige Kreditinstitute

Mario Mattera

B. Metzler seel. Sohn & Co. AG, Mitglied des Vorstands 

1c – sonstige Kreditinstitute

Conor McTiernan

Susquehanna International Ltd., Member of the Management Committee and Deputy Head of Trading

3 – Finanzdienstleistungsinstitute

Oliver Szabries

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Stellvertretender Sprecher des Vorstands

4 – Spezialisten

Tobias Vogel

UBS Europe SE, Chair of the Management Board

1c – sonstige Kreditinstitute

Dr. Jan Wicke

Talanx AG, Mitglied des Vorstands

5 – Versicherungsunternehmen

 Eva Wunsch-Weber

Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG, Vorsitzende des Vorstands

1.a – genossenschaftliche Kreditinstitute

Ständiger Gast:
Marco Kreuter
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum  

Im Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse ist derzeit ein Sitz in der Wählergruppe 1.c, sonstige Kreditinstitute, vakant.


Marktaufsicht sorgt für ordnungsgemäßen Handel

Damit der Börsenhandel ordnungsgemäß abläuft und die Preisfeststellungen ordnungsmäßig zustande kommen und der wirklichen Marktlage des Börsenhandels entsprechen, gibt es die Marktaufsicht. Verschiedene Institutionen arbeiten hier eng zusammen. Ziel der Marktaufsicht ist es, Anlegende zu schützen und Vertrauen in die Marktmechanismen herzustellen.

HÜSt überwacht den Handel

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmtvdie Marktaufsicht wahr. Sie überwacht den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra® sowie der spezialistengestützte Handel) sowie der Derivatebörse Eurex Deutschland. Die HÜSt prüft Unregelmäßigkeiten und unterrichtet die Geschäftsführungen der Börsen sowie die Börsenaufsichtsbehörde über das Ergebnis ihrer Ermittlungen. Sie leitet auch Fälle an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter, wenn diese in deren Zuständigkeitsbereich fallen.


Bei allgemeinen Fragen zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Eurex Deutschland stehen Ihnen die Mitarbeiter des Anlegercenters per E-Mail unter anlegercenter@deutsche-boerse.com bzw. telefonisch unter +49 69 21118310 gerne zur Verfügung.


Wir bitten Sie, Fragen zu konkreten Orders bzw. Geschäften zuständigkeitshalber an Ihre orderausführende Bank als unmittelbaren Börsenteilnehmer zu richten, die ggf. die jeweilige Börse oder die Handelsüberwachungsstelle in die Beantwortung einbezieht.


Gerne können Sie auch Hinweise auf mögliche Regelverstöße (insbesondere Marktmanipulation sowie Insiderhandel) an die Handelsüberwachungsstelle per E-Mail an huest@deutsche-boerse.com (für die Frankfurter Wertpapierbörse) bzw. surveillance@eurexchange.com (für die Eurex Deutschland) senden. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Handelsüberwachungsstelle gemäß Börsengesetz sowie der Marktmissbrauchsverordnung zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und den Hinweisgeber nicht über das Ergebnis ihrer Ermittlungen informieren kann.


Börsenaufsichtsbehörde leitet Sanktionen ein

Auf Landesebene sind die Börsenaufsichtsbehörden aktiv. Die hessische Börsenaufsicht ist Teil des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Zu ihren Aufgaben gehört es, Preisbildungsprozesse und den rechtmäßigen Handel zu überwachen sowie Verstöße gegen das Börsenrecht zu untersuchen. Sie bewertet dazu die ihr von der HÜSt gemeldeten Unregelmäßigkeiten und kann jedoch auch selbst die direkte Marktüberwachung durchführen. Neben dem Sanktionsausschuss und der Geschäftsführung der Börse kann die Börsenaufsicht Sanktionen gegen Marktteilnehmer erlassen. Weiterhin genehmigt die Börsenaufsichtsbehörde die Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex.


BaFin geht gegen Marktmissbrauch vor

Auf nationaler Ebene ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Fällen von Insiderhandel und Marktmanipulation. Sie untersucht auch mögliche Verstöße gegen Publizitätspflichten.


Historie der FWB

Messen, Münzen, Wechselbriefe – 11. bis 17. Jahrhundert

Die Wurzeln der Frankfurter Wertpapierbörse reichen bis zum mittelalterlichen Messewesen zurück. Zu Maria Himmelfahrt im Jahr 1150 wird erstmals die Frankfurter Herbstmesse erwähnt. Vermutlich ist diese im 11. Jahrhundert als Erntemesse entstanden. Seit Kaiser Ludwig der Bayer im Jahre 1330 das Angebot um eine Frühjahrsmesse erweitert hatte, wurde die Stadt zu einem Ort mit bedeutendem Waren- und Geldverkehr. Durch den Messehandel entwickelte sich aus der Warenproduktion im Auftrag der Kundschaft die Produktion von Gütern für einen offenen, überregionalen Absatzmarkt.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war Frankfurt aufgrund seiner berühmten Messen so wohlhabend geworden, dass Luther die Stadt als 'Silber- und Goldloch' des Deutschen Reiches bezeichnete. Mit der Einwanderung der wegen ihres protestantischen Glaubens verfolgten Kaufleute aus den Niederlanden und Frankreich etablierte sich im Laufe des 16. Jahrhunderts in Frankfurt auch der Großhandel und das Bankgeschäft. Kaufleute aus weiten Teilen Europas kamen nach Frankfurt, um Handel zu treiben.

Da es weder in Europa noch im Deutschen Reich eine einheitliche Währung gab und die Länder in viele kleine Wirtschaftsräume mit jeweils eigenem Geldsystem zerfielen, wurde in Frankfurt mit den unterschiedlichsten Münzsorten bezahlt. Hierdurch erwies sich das Geldwesen in Frankfurt als äußerst schwierig. Die unübersichtliche Fülle an Zahlungsmitteln und die ungebundenen Wechselkurse ermöglichten Wucher und Betrügereien. Um dieser überhand nehmenden Münzverwilderung zu begegnen, fanden sich im Jahre 1585 Messekaufleute zusammen, um einheitliche Wechselkurse festzulegen. Dieses Ereignis gilt heute als Geburtsstunde der Frankfurter Wertpapierbörse.

Von nun an traf sich regelmäßig zur Messezeit ein Kreis von Kaufleuten, um im Sortenverkehr die einheitlichen und verbindlichen Preise zu aktualisieren. Die Bezeichnung 'Burs' oder 'Börse' ist für diese Versammlung bereits seit 1605 schriftlich belegt.

Der Begriff 'Börse' stammt aus dem 15. Jahrhundert aus dem belgischen Brügge. Er umschrieb eine regelmäßige Versammlung reicher italienischer Handelnden auf dem Platz 'ter buerse'. Benannt war dieser Marktplatz nach dem dort ansässigen Patriziergeschlecht 'van der Beurse' (lat. 'bursa' - Tasche, Geldbörse).

1625 erschien der erste amtliche Kurszettel, welcher die Durchschnittskurse für zwölf Geldsorten aufführte. Der älteste noch vorhandene Frankfurter Kurszettel stammt aus dem Jahre 1721. Er enthielt 16 Münzkurse. Anfangs fanden die Treffen noch auf dem freien Platz vor dem Frankfurter Rathaus, dem 'Römer', statt. Erst im Jahre 1694 bezog man das Haus 'Großer Braunfels' am Liebfrauenberg. Damit nutzte man das bedeutendste und geräumigste Gebäude der Stadt als festen Versammlungsort.

1666 wurde die erste Börsenordnung, eine 'Ordnung in Wechsel- und Kaufmannsgeschäfften' erlassen, was die Etablierung einer offiziellen Börsenverwaltung zur Folge hatte. Zunächst wurden an der Börse nur Wechselgeschäfte mit Münzen und 'Wechselbriefen' getätigt.

Bürger, Fürsten, neue Börsen – 18. und 19. Jahrhundert

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts begann ein regelmäßiger Handel mit Schuldscheinen und Anleihen. Damit entstand ein Markt, der auch Nichtkaufleuten zur Anlage ihrer Vermögen offen stand. 1707 konstituierte sich aus den Börsenvorstehenden eine offizielle Vertretung der Frankfurter Kaufleute, die 'Deputierten der Kaufmannschaft'. 1808 ging daraus die Handelskammer hervor und übernahm die Trägerschaft der Börse: Die 223 Jahre zuvor als private Veranstaltung einiger Kaufleute gegründete Börse wurde damit zu einer öffentlich-rechtlichen Institution.
Schon Ende des 18. Jahrhunderts begann an der Frankfurter Börse der Handel mit Staatspapieren. 1779 platzierte das Bankhaus Bethmann die erste Millionenanleihe für den deutschen Kaiser in Wien. Um diese gewaltige Summe überhaupt vermitteln zu können, gab das Bankhaus erstmals 'Partialobligationen' in Frankfurt aus. Jeder, der über ausreichend Geld verfügte, konnte bei der Bank diese Wertpapiere kaufen. Damit beteiligte sich die Anlegenden faktisch an der Millionenanleihe und verschaffte sich ein Anrecht auf einen Teil der regelmäßigen Zinseinkünfte. Durch dieses von dem Bankhaus Bethmann eingeführte Instrumentarium der 'Kapitalvermittlung' war es den Frankfurter Banken zukünftig möglich, hohe Anleihesummen aufzubringen.

Mit dem Aufstieg des Frankfurter Bankhauses Rothschild zum führenden Kapitalvermittler der europäischen Fürstenhäuser entwickelte sich die Stadt zu einem internationalen Kapitalmarkt und neben London und Paris zur Weltbörse. Dieser Bedeutung entsprachen die beengten Unterkünfte im Hause Braunfels immer weniger. Aus diesem Grunde wurde Mitte des 19. Jahrhunderts ein eigenes repräsentatives Börsengebäude, die heute so genannte 'Alte Börse', an der Paulskirche nach Plänen des Frankfurter Architekten Friedrich Peipers erbaut und 1843 eröffnet.

Mit der industriellen Revolution in Deutschland entdeckte man die Vorzüge der Finanzierungsmöglichkeiten kostspieliger Projekte durch die Ausgabe von Aktien. 1820 wurde mit den Anteilsscheinen der österreichischen Nationalbank erstmals eine Aktie in Frankfurt gehandelt. Der Schwerpunkt des Frankfurter Börsenhandels lag jedoch weiterhin auf dem Handel mit Obligationen. Im Gegensatz zu den anderen großen Börsen Europas standen die Frankfurter den immer beliebter werdenden Anteilsscheinen zahlreicher Aktiengesellschaften vorerst reserviert gegenüber. Die Frankfurter Börse entwickelte sich bis 1850 vor allem zu einem Hauptort für sichere Staatsanleihen und Fonds, was ihr den Ruf des 'soliden Frankfurts' einbrachte. Frankfurt wurde zum 'Tor des Kapitalexports', denn von hier platzierte man ausländische Anleihen auch an den anderen europäischen Börsen.

1879 wurde die 'Neue Börse' eingeweiht. Den bekannten Frankfurter Architekten Heinrich Burnitz und Oskar Sommer war bei der Planung des Gebäudes eine äußerst glückliche Verbindung von Funktionalität und Repräsentation gelungen. Neben dem Hauptbahnhof und der Alten Oper gehört die 'Neue Börse' auch heute noch zu den bedeutendsten Frankfurter Bauwerken der Wilhelminischen Epoche.

Auch als im Zuge der Gründerjahre und des Wirtschaftsaufschwungs unzählige Firmen zu Aktiengesellschaften wurden (zwischen 1870 und 1874 gab es allein in Preußen 857 Gründungen), verhielt sich Frankfurt diesen Wertpapieren gegenüber zögerlich. Nach wie vor galt Frankfurts Aufmerksamkeit amerikanischen Anleihen und internationalen Staatspapieren. Dank seiner engen Kontakte zum Ausland konnte Frankfurt auch in den Jahren, in welchen Berlin als Hauptstadt des 1871 neu gegründeten Deutschen Reiches zum bedeutendsten Börsenplatz des Reiches wurde, seinen internationalen Rang und die Rolle einer Zentralbörse behaupten. Ende des 19. Jahrhunderts erkannte man in Frankfurt, dass eine Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Situation im Reich unumgänglich war. Um sein Ansehen als Wirtschaftszentrum nicht zu gefährden, änderte Frankfurt seine Wirtschaftspolitik und bemühte sich entgegen früheren Bestrebungen um umfangreichere Industrieansiedlungen und intensivierte den Handel mit Aktien. Mit dieser Entwicklung zur Aktienbörse begegnete man zugleich der Dominanz der Berliner Börse und bot nun vor allem süddeutschen Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung eine Alternative zur Hauptstadtbörse. Erst das Börsengesetz von 1896 schuf eine einheitliche Organisation der 29 Wertpapierbörsen in Deutschland. Damit wichen auch die bisherigen lokalen Bestimmungen in Frankfurt einer reichsweiten Regelung, die noch bis heute weitgehend maßgeblich geblieben ist.

Krieg, Wiederaufbau, Computerzeitalter – 20. Jahrhundert

Der Erste Weltkrieg und seine Folgen trafen die international ausgerichtete Frankfurter Wertpapierbörse sehr hart. Ausländische Aktien und Anleihen wurden von den deutschen Anlegenden aus Angst vor einer Instrumentalisierung durch die gegnerischen Kriegsparteien verkauft und das freigewordene Kapital zumeist in Reichsanleihen investiert. Bis Kriegsende verschwanden alle ausländischen Wertpapiere von den deutschen Kurszetteln, womit gerade Frankfurt seine Geltung als internationale Wertpapierbörse verlor. Nach Kriegsende waren damit die Auslandskontakte der Frankfurter Börse zerstört, und die Inflation setzte ein. Sie erreichte 1923 ihren Höhepunkt. An der Börse fielen die Wertpapiere, die einen Geldwert ausdrückten, ins Bodenlose. Die Aktie wurde dagegen zum begehrten Spekulationsobjekt. Im Oktober 1929 jedoch fielen die Börsenkurse dramatisch; der 25. Oktober 1929 ging als 'Schwarzer Freitag' in die Geschichte ein. In den nächsten Jahren herrschte eine Weltwirtschaftskrise, die erst 1932 durch eine Erholung der Wirtschaft abgelöst wurde.

Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurde die gesamte Wirtschaftspolitik in die allgemeine Staats- und Kriegspolitik eingegliedert. Die Börsenaufsicht ging von den Ländern auf das Reich über und die Zahl der Wertpapierbörsen wurde von 21 auf 9 verringert. Die Frankfurter Börse nahm 1935 die Mannheimer Börse auf und hieß fortan Rhein-Mainische Börse. Zwar hatte die Frankfurter Börse als 'Heimatbörse' immer noch Bestand, faktisch übernahm sie aber keine wichtigen Funktionen mehr. Die NS-Wirtschaftslenkung behinderte die Entwicklung des freien Marktes und damit auch den Börsenhandel. Das potenzielle Anlagekapital sollte weitgehend nur noch der Kriegswirtschaft zugute kommen und konnte damit nicht mehr in größere Anleihen oder Anteilsscheine investiert werden. 1944 wurde während eines alliierten Luftangriffes das Frankfurter Börsengebäude schwer beschädigt. Die Börsenversammlungen konnten deshalb nur noch in den Kellerräumen des Gebäudes abgehalten werden.

Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes im Jahre 1945 blieb die Börse zunächst für ein halbes Jahr geschlossen. Sie wurde bereits im September 1945 unter dem Protektorat der US-amerikanischen Militärregierung als eine der ersten Wertpapierbörsen in Deutschland wieder eröffnet.

Erst nach der Währungsreform 1948 und der wachsenden Konsolidierung der deutschen Wirtschaft gewann die Frankfurter Wertpapierbörse allmählich ihre alte Bedeutung zurück. 1949 wird der amtliche Handel wieder eröffnet. Im selben Jahr wird der Frankfurter Kassenverein als Aktiengesellschaft gegründet, zu deren wichtigsten Aufgaben die nach den Kriegswirren notwenige gewordene Wertpapierbereinigung gehört.

1953 werden in Frankfurt für US-Dollar, Kanadische Dollar, Schweizer Franken und Valuta der Europäischen Zahlungsunion vier Devisenbörsen eröffnet. Ab 1956 ist in Deutschland der Kauf ausländischer Börsenpapiere wieder erlaubt. Damit kann sich Frankfurt seinen Traditionen entsprechend dem internationalen Geschäft zuwenden und die deutsche Spitzenposition wieder einnehmen. Die Börsen haben im Nachkriegsdeutschland eine wichtige Funktion als Kapitalvermittler für den Wiederaufbau des Landes. Durch ihre Tätigkeit sind sie auch maßgeblich an dem 'Wirtschaftswunder' in den 1950er und 1960er Jahren und dem Erreichen einer weltwirtschaftlichen Spitzenposition der Bundesrepublik Deutschland beteiligt.

Der große Handelssaal des Börsengebäudes am Rahmhof (heutiger Börsenplatz) in der Frankfurter Innenstadt wird 1957 in neuer Gestalt wieder eröffnet.

1969 beginnt das digitale Zeitalter an der Frankfurter Wertpapierbörse. Ab jetzt können Makler*innen über die EDV-Anlage BÖGA ihre Börsengeschäfte über Datenstationen erfassen und elektronisch weiterverarbeiten. Ein Jahr später erhalten Mitgliedsfirmen der Börse im nächsten Schritt die Möglichkeit, per Fernschreiber mit dem Börsencomputer zu korrespondieren.

Die Börsen-Daten-Zentrale GmbH (BDZ) wird 1970 gegründet. Sie ist das Rechenzentrum der Frankfurter Wertpapierbörse und eine der Vorläuferinnen der Deutsche Börse Systems AG. Im selben Jahr gründen die regionalen Kassenvereine die Deutscher Auslandskassenverein AG (AKV), einer der Vorläuferinnen der heutigen Clearstream International S.A.